FAQ zum Master Psychotherapie
Sie suchen nach Informationen oder speziellen Antworten rund um das STUDIUM im Master (Bewerbung, Perspektiven, Modulwahl, Prüfungen etc.)? Schauen Sie mal hier...
Ganz kurz zusammengefasst: Der Fokus und die anschließende Perspektive.
Der Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (kurz KPP) bereitet Sie perfekt auf die Approbationsprüfung nach neuer Gesetzeslage vor. Im Anschluss an das Studium können Sie sich direkt für die Prüfung anmelden und dann die neue Weiterbildung anstreben - hier gibt es aktuell noch wenig verlässliche Informationen. Sicher ist, dass in der neuen Weiterbildung höhere Rechtssicherheit und abgesicherte Bezahlung vorhanden sein soll. Die zeitliche Flexibilität ist etwas reduziert: der neue Weiterbildungsgang ist auf 5 Jahre ausgelegt (die alte Ausbildung war flexibel als 3- 5 jährige Ausbildung angelegt). Die alte Ausbildung muss bis spätestens 2032 abgeschlossen sein (sie müssen Sie also spätestens 2027 beginnen!).
Unklar sind aktuell noch die Menge der tatsächlichen Weiterbildungsplätze für die neue Ausbildung... Informieren Sie sich vor Ort bei den jeweiligen Ausbildungsinstituten an den Universitäten!
Weitere Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit ( hier ).
Wenn Sie eher eine breite, allgemeine Wissensbasis in Psychologie anstreben, bzw. sich noch nicht sicher sind hinsichtlich der späteren Berufswahl, ist der allgemeine Psychologie-Master ggf. die bessere Wahl!
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl des für Sie richtigen Psychologie-Masterstudiengangs brauchen können Sie sich an die Studienkoordination wenden:
Ingrid Staiger (allgemeiner Master, allgemeine Fragen, Schwerpunkte im allgemeinen Master)
Ruth Augustin (Master Psychotherapie)
Filipp Schmidt (Mind Brain Behaviour --> dieser Master startet erst im Winter 2022!)
Kann ich mich, mit meinem abgeschlossenen Bachelor aus dem "alten System", an Ihrer Universität für die Nachqualifizierung bewerben und anschließend auf den neuen Psychotherapie-Master (oder andersherum, oder an einer anderen Universität)?
Gemäß der Vorgabe der Landesprüfungsämter können prinzipiell die Module zur Abdeckung der Inhalte gem. Approbationsordnung nur innerhalb des BA-Studiengangs erworben werden. Das schließt eine "Nachschulung" nach Abschluss des Bachelors aus. Diese Module können dementsprechend auch nicht im Master nachgeholt werden, weil ein Abschluss in Psychologie mit berufsrechtliche Anerkennung nach PsychThApprO Voraussetzung für die Zulassung zum Master KPP ist.
Mit einem allgemeinen Master (mit mind. 1 Modul klinischer Psychologie) erfüllen Sie jedoch die Anforderung für die Psychotherapie-Ausbildung nach altem Modell. Dies gilt z.B. für unseren allgemeinen Master. Die Übergangsfrist endet 2032, d.h. Sie müssen bis 2032 die Approbationsprüfung abgelegt haben (siehe auch hier ).
Der neue Master KPP ermöglicht Ihnen den Zugang zur Approbationsprüfung im Anschluss an das Studium. Nach der Approbationsprüfung können Sie den neuen Weiterbildungsweg zum Psychotherapeuten /zur Psychotherapeutin einschlagen.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen (PtK Hessen) hat seit Juli 2022 die hessische Weiterbildungsordnung veröffentlicht, die an die Musterweiterbildungsordnung angelehnt ist. Diese finden Sie hier . Darin sind die Zeiten, Inhalte und Auflagen dargestellt. Grundsätzlich sind Sie an einem Weiterbildungsinstitut angebunden sowie an eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung.
Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt hier und hier Stellung zu den neuen Regelungen und zeigt auf, wie die gesetzliche Lage die Weiterbildung regeln soll.
Sobald es neue Informationen zu unserem eigenen VT-Ausbildungsprogramm / Weiterbildungsprogramm gibt, werden wir Ihnen diese hier zu Verfügung stellen.
Nein, das geht nicht, da die Vorgaben der PsychThApprO erfüllt werden müssen. Die bisherigen Regelungen zum PreProPsych-Programm können damit nicht mehr umgesetzt werden.
Wenn Sie Interesse an einer Promotion haben, können Sie dies aber trotzdem im Anschluss an den Master KPP durchführen! Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit im allgemeinen Master offen.
Grundsätzlich ja. Es gelten jedoch die gleichen Bedingungen wie für alle inländischen BewerberInnen:
- Der Bachelor muss die durch die Approbationsordnung festgelegten Inhalte vollständig abdecken (dies muss durch die Herkunfts-Universität zweifelsfrei nachgewiesen werden (hierzu können Sie von der Studienkoordination eine Vorlage erhalten)) und
- das Praktikum / die Praktika muss / müssen in einem Institut in Deutschland oder das nach deutschem Recht arbeitet, abgeleistet worden sein. Dieses Institut oder die Institute muss/müssen auch alle weiteren Bedingungen erfüllen (siehe hierzu FAQ Bachelor) .
Anderenfalls ist keine Zulassung zum klinischen Master möglich. Es ist leider auch nicht möglich, ein weiteres Praktikum im Anschluss an den Bachelor nach den Kriterien zu absolvieren, da dies im Bachelorzeugnis nachgewiesen sein muss.
Wir akzeptieren verschiedene Nachweise der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelors. Sie finden in den Downloads dazu ein Dokument, dass Sie als Vorlage verwenden können.
Spezial Fall Bachelor im Ausland --> siehe Frage 13
1. Ein eindeutiger Satz auf dem Zeugnis oder dem vorläufigen Zeugnis oder dem Transcript of Records aus dem hervorgeht, dass
- der Studiengang grundsätzlich berufsrechtlich anerkannt ist und
- Sie alle erforderlichen (Wahlpflicht)-Kurse entsprechend belegt und absolviert haben und
- das entsprechende Praktikum approbationsordnungskonform abgelegt haben
2. ein separates Beiblatt zur berufsrechtlichen Anerkennung gestempelt und unterschrieben durch einen Vertreter / eine Vertreterin der Herkunftsuniversität das eindeutig beinhaltet, dass
- der Studiengang grundsätzlich berufsrechtlich anerkannt ist und
- Sie alle erforderlichen (Wahlpflicht)-Kurse entsprechend belegt und absolviert haben und
- das entsprechende Praktikum approbationsordnungskonform abgelegt haben
3a. ein Nachweis als Beiblatt über eine erfolgreich besuchte Nachqualifizierung /Nachschulung die von der zuständigen Landesbehörde geprüft wurden. Dies gilt nur für Studiengänge, die selbst noch nicht die berufsrechtliche Anerkennung haben / hatten.
- Diese Maßnahmen müssen als TEIL des Bachelors (NICHT ! im Anschluss daran) besucht worden sein.
- In den Nachqualifizierungen müssen alle in der regulären Lehre nicht abgedeckten Inhalte gem. Approbationsordnung beinhaltet gewesen sein.
- Die Prüfung durch die Landesbehörde muss nachgewiesen werden.
3b. ein Nachweis als Beiblatt über eine erfolgreich besuchte Nachqualifizierung /Nachschulung OHNE bisherige Anerkennung durch eine Landesbehörde.
- in diesem Fall muss die Hochschule detaillierte Angaben zu den Inhalten der Nachschulung machen. Sie können von uns ein Dokument ("crosswalk") als Vorlage hierzu erhalten (siehe Downloads )
Im neuen Master klinische Psychologie und Psychotherapie planen wir in vielen Veranstaltungen ExpertInnen zusammenzubringen. So werden Themen gleichzeitig aus psychodynamischer wie aus verhaltenstherapeutischer Sicht betrachtet werden, ExpertInnen systemischer Therapie und des Personenzentrierten Ansatzes kommen zu Wort. Dabei werden sowohl interne als auch externe ExpertInnen eingeladen.
Dadurch weichen wir in Zukunft häufig von der "klassischen" Seminarstruktur mit einem Dozenten über das ganze Semester ab und Sie als Studierende erhalten fundiertere Einblicke durch authentische DozentInnen.
Wir streben außerdem eine breite Aufstellung aller Studierenden an, sodass Sie nicht wählen zwischen z.B. psychodynamischen und verhaltenstherapeutischen Seminaren, sondern allen Studierenden in den meisten Fällen alle Inhalte angeboten werden. Lediglich in Vertiefungskursen werden getrennte Veranstaltung zu den Verfahrensschulen angeboten - die dann aber voraussichtlich auch beide belegt werden können.
Die unterschiedlichen Altersgruppen fundiert darzustellen und wichtige Inhalte auch aus dem KiJu-Bereich zu vermitteln ist uns ein wichtiges Anliegen. Hierzu haben wir einerseits darauf geachtet, dass in Kursen auch die "Kinder-Inhalte" beinhaltet sind - z.B. im Bereich Diagnostik. Dies wird nicht in Form eines Extra-Kurses angeboten (den man wählen könnte oder nicht) sondern ist in allen Basis-Diagnostik-Kursen beinhaltet.
Uns ist wichtig, dass die Ki-Ju-Inhalte auch von Experten aus dem KiJu-Bereich gelehrt werden, dabei kommt uns die hauseigene Kinder- und Jugendpsychologie-Professur entgegen, sowie Kooperationen mit Einrichtungen aus dem nahen und fernen Umfeld.
Auch der Bereich des höheren Lebensalters wird berücksichtigt und findet sich in den Veranstaltung wieder: z.B. im Bereich Neuropsychologie wird es schwerpunktmäßig auch Inhalte dazu geben.
Weitere Informationen finden Sie unter Studium
Der Master Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie bereitet auf die Approbationsprüfung vor und ermöglicht die Anmeldung zur Prüfung nach Abschluss des Studiums gem. PsychThApprO.
Sie können (müssen aber nicht!) im Anschluss an das Studium die Approbationsprüfung ablegen. Diese wird nicht von der Uni selbst, sondern extern durch das IMPP vorbereitet, vermutlich aber im Auftrag des Landesprüfungsamtes an der Uni durchgeführt. Sie finden viele Informationen hierzu unter Karriere oder Approbationsprüfung .
Zu Inhalt und Ablauf der Approbationsprüfung informieren Sie sich bitte hier . Die Termine der Approbationsprüfung finden Sie auf den Seiten des HLfGP.
Die Aufnahme der alten Ausbildung nach dem neuen Master ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. (siehe 1 ).
Die Doppelapprobation (Approbationsprüfung im Anschluss an den neuen Master UND nach Abschluss der alten Ausbildung, wenn dieser Weg eingeschlagen wurde) ist folgerichtig auch möglich, wenn alle Voraussetzungen von 1 erfüllt sind.
1 . Die Voraussetzungen sind wie folgt:
Studierende, welche vor dem Stichtag des 1. September 2020 mit dem Bachelorstudiengang begonnen haben und in den Master nach neuem Recht gewechselt haben, können dann die Ausbildung nach altem Recht absolvieren, wenn der Masterstudiengang die Anforderungen des § 5 Abs. 2 des PsychthG in der bis zum 31. August 2020 gültigen Fassung (also nach dem alten Gesetz anerkannt bzw. akkreditiert ist) erfüllt. Der Zugang zur alten Ausbildung „trotz“ neuen Masters, wird also idR gewährt werden können.
§ 2 PsychthG sieht bei Vorliegen der Voraussetzungen eine gebundene Entscheidung vor. D.h. die Erteilung der Mehrfachapprobation sollte dann möglich sein, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 PsychThG erfüllt sind.
Grundsätzlich ja: Der Master steht allen offen, die die Zulassungskriterien erfüllen. Praktisch gesehen haben sich viele ausländischen Universitäten natürlich nicht den deutschen Vorgaben entsprechend umstrukturiert. Wir arbeiten aktuell an einer Übersicht, die Ihnen helfen kann, Ihr Studium entsprechend zu planen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie die Vorgaben zum Praktikum erfüllen (OPrak, BQT I). Es gibt KEINE Möglichkeit, wie auch für deutsche Bachelorabsolventen nicht, an der JLU Nachqualifikationen zu besuchen, um dann die Zulassungskriterien zu erfüllen. Ein solches Angebot existiert nicht und ist aufgrund der unterschiedlichen Herkunftsuniversitäten auch gar nicht möglich.
Sie finden den Crosswalk zur Übersicht für ausländische Studierende jetzt unter downloads in englischer Sprache.
There is only little chance to get access from universities abroad, because of the very strict regulations in the new Psychotherapeuten Gesetz (PsychThG, psychotherapy law) and the Psychotherapie Approbationsordnung (PsychThApprO, regularities on the study and training of psychotherapists). However, we provided a table with the required topics that have to be covered during the bachelors programm. You can find it in downloads .
in this table you and your university can check wich of the necessary aspects are covered. You have to proof, that all of the designated contend is part of your bachelor courses (add an official course description etc.).
Unfortunately we can not accept any other internships other than the specified internships: they have to be accomplished in Germany.
Es besteht die Möglichkeit, Module im Umfang von bis zu 12 CP aus der Berechnung der Durchschnittsnote auszuklammern (siehe Spezielle Ordnung ). Dies geschieht auf Antrag des Studenten oder der Studentin. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts ( hier ).
Der Antrag sollte spätestens bei ABGABE der Thesis im Prüfungsamt vorliegen.