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Ablauf des Verfahrens

Ablauf des Verfahrens - die einzelnen Schritte:

  1. Sie beantragen die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung beim Studierendensekretariat derjenigen Hochschule, die die Prüfung für diesen Studienbereich für ganz Hessen abnimmt (nicht an der Hochschule, an der Sie studieren möchten!). In der Regel finden sich die Antragsformulare auf den Internetseiten der Trägerhochschule.
    Wenn in Ihrem Studiengang verschiedene (Haupt-) Fächer kombiniert werden und diese unterschiedlichen Studienbereichen zuzuordnen sind, müssen Sie in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen und sich dafür ggf. an zwei Hochschulen anmelden (Beispiel: Sie wollen Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Englisch und Mathematik studieren. Englisch ist dem Studienbereich 1 zugeordnet, dafür erfolgt die Anmeldung bei der Trägerhochschule Universität Kassel; Mathematik ist dem Studienbereich 10 zugeordnet, dafür erfolgt die Anmeldung bei der Universität Marburg). Dieser Hinweis betrifft das Lehramt an Gymnasien aber auch Hauptfächer in Kombinationsstudiengängen mit Bachelorabschluss. Falls Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung.
  2. Die prüfende Hochschule sichtet Ihre Antragsunterlagen und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Sie bietet auch Informationen zum Prüfungszeitpunkt sowie zu Vorgesprächen mit Vertretern der jeweiligen Prüfungskommission an.
  3. Die prüfende Hochschule unterrichtet Sie, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und informiert über den Ablauf, Zeit und Ort des Verfahrens.
  4. Sie nehmen an der Prüfung teil. Wenn die Hochschulzugangsprüfung bestanden wurde, wird Ihnen von der prüfenden Hochschule ein Zeugnis ausgestellt, das zum Studium im gewählten Studienbereich an den Hochschulen im Land Hessen berechtigt.
  5. Damit bewerben Sie sich dann innerhalb der regulären Bewerbungsfristen um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang an der hessischen Hochschule, an der Sie studieren wollen. Die Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit auch, wenn der sofortige Studienbeginn nicht möglich sein sollte.

Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie wiederholen. Zwei Wiederholungen – also drei Versuche insgesamt - sind maximal erlaubt.

 

Bitte beachten Sie auch, dass für den von Ihnen gewünschten Studiengang möglicherweise noch andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen wie z.B. Vorpraktika, Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau, Eignungsprüfungen etc. Diese müssen zum Teil schon bei der Einschreibung nachgewiesen werden.