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Bewerbung für eine Hochschulzugangsprüfung an der Uni Gießen

Zuständigkeitsbereich der Universität Gießen

 

Die Universität Gießen ist für die Durchführung der Hochschulzugangsprüfungen der folgenden drei Studienbereiche zuständig:

  • Studienbereich 2 "Geschichtswissenschaften"
  • Studienbereich 11 "Agrar- und Umweltwissenschaften, Ökotrophologie"
  • Studienbereich 13 "Psychologie"

Wenn Ihr gewünschter Studiengang (oder Fächer daraus) einem dieser Studienbereiche zuzuordnen ist, müssen Sie sich an der Universität Gießen für die Hochschulzugangsprüfung bewerben. 

Prüfung

  • Die Prüfung wird von dem jeweils für die oben genannten drei Studienbereiche zuständigen Prüfungsausschuss der JLU (Liste als PDF) abgenommen. 
  • Die Prüfungsordnung der Universität Gießen enthält u.a. Regelungen zu den Inhalten der Prüfung.
  • An der JLU gibt es einen Prüfungstermin pro Jahr.
  • Die Prüfungsgebühr beträgt (entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen) gegenwärtig 200 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 50 Euro, wenn Sie zur Prüfung zugelassen sind, daran aber nicht teilnehmen.

Bewerbungsschluss

  • 15.02. eines jeden Jahres für einen Studienbeginn frühestens zum folgenden Wintersemester.

Formular


Sie müssen das Antragsformular der Universität Gießen (PDF) ausgefüllt und mit allen geforderten Nachweisen an das Studierendensekretariat senden.


Für die Hochschulzugangsprüfungen der anderen Studienbereiche müssen Sie sich jeweils an anderen hessischen Hochschulen bewerben, auch wenn Sie in diesem Studienbereich dann einen Studiengang an der Universität Gießen studieren wollen. Studienbereiche und jeweilige Zuständigkeit.