Studium mit Schwangerschaft, Kindern und Pflege von Angehörigen
Wir wissen, dass die Vereinbarkeit von Studium und familiären Verpflichtungen eine Herausforderung darstellt. Die JLU Gießen bietet verschiedene Instrumente an, um Sie in diesen Lebensphasen zu unterstützen, so dass Sie möglichst ohne vermeidbare Zeitverluste Ihr Studium absolvieren können.
- Alle
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Foto: JLU/Katrina Friese Optionen für alle Studierenden mit Familienaufgaben
(Kind & Pflege)Hier finden Sie Informationen, die hilfreich für die Organisation Ihres Studiums sein können, wenn Sie mit Familienaufgaben studieren.
Gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen können Sie sich aus Gründen von Mutterschutz, Elternzeit (bis zum 3. Lebensjahr, anteilig bis zum 8. Lebensjahr) oder wegen der Pflege von Angehörigen beurlauben lassen.
- Dauer: In der Regel maximal sechs Semester. Wichtig: Urlaubssemester aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege zählen nicht als Fachsemester.
- Studium während der Beurlaubung: Sie dürfen dennoch an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Leistungen erbringen.
- Wichtige Ausnahme: Bei Staatsexamensstudiengängen müssen Sie vorab klären, ob eine bestimmte Anzahl an „echten“ Fachsemestern (ohne Beurlaubung) für die Anmeldung zur Abschlussprüfung nötig ist.
- Status: Sie bleiben als Studierende/r krankenversichert und zahlen den Semesterbeitrag. Dienste wie das Studentenwerk, Bibliotheken und das Deutschlandticket stehen weiterhin zur Verfügung (Erstattung des Deutschlandtickets beim AStA möglich).
- WICHTIG (BAföG): Während einer Beurlaubung werden keine BAföG-Leistungen gewährt. Informieren Sie die BAföG-Abteilung zwingend! Prüfen Sie alternativ die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld II.
- Antrag: Schriftlich mit Begründung und Nachweisen (Mutterpass, Attest, Geburtsurkunde oder Pflegegutachten). Ein Antrag im laufenden Semester ist möglich, eine rückwirkende Beurlaubung ist jedoch ausgeschlossen.
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Ein Teilzeitstudium kann helfen, das Studium zu „entschleunigen“, indem ein Fachsemester auf zwei „Echtzeit“-Semester gestreckt wird.
Voraussetzungen:
- Eingeschrieben in einem zulassungsfreien Studiengang.
- Die Studien-/Prüfungsordnung schließt Teilzeit nicht aus.
- Nur ein Studiengang möglich (kein Doppelstudium).
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Kein Promotionsstudium.
Regelungen:
- Semester im Teilzeitmodell zählen als halbe Fachsemester, aber als volle Hochschulsemester.
- Die Kreditpunkt-Menge pro Semester reduziert sich in der Regel auf die Hälfte.
- Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich entsprechend (außer bei Abschlussarbeiten).
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Der Semesterbeitrag bleibt unverändert.
WICHTIG (BAföG):
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Ein Teilzeitstudium schließt die BAföG-Förderung aus. Prüfen Sie in diesem Fall die Option auf Arbeitslosengeld II (hierfür müssen Sie jedoch eine gewisse Arbeitskraft am Markt signalisieren).
Antrag:
- Sie können den Antrag in jedem Semester innerhalb der Regelstudienzeit stellen (Dauer: zwei aufeinanderfolgende Semester, mehrfach wiederholbar, bis zur maximalen Streckung auf die doppelte Regelstudienzeit).
- Der Antrag erfolgt im GUDE-Portal unter „Veränderungsmitteilung“. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.
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Studierende mit Kind oder Kindern und Studierende, die Angehörige pflegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, um eine bessere Vereinbarkeit des Studiums mit den Betreuungsanforderungen zu ermöglichen. Wie Sie dabei vorgehen können, wird hier beschrieben.
Ein Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn Sie aufgrund der Pflege oder der Kinderbetreuung Studienleistungen nicht auf die vorgesehene Weise/in der vorgesehenen Zeit erbringen können. Durch den Nachteilsausgleich sollen also für Sie bestehende Nachteile ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich darf auf keinen Fall zu einer Reduzierung des Workloads führen, er bezieht sich ausdrücklich nicht auf Themen, Inhalte und Kompetenzziele. Diese können durch den Ausgleich, nur auf andere Weise abgedeckt bzw. erreicht werden.
Das Ziel ist vielmehr, die Studienleistung oder Prüfungen so anzupassen, dass Rahmenbedingungen, also Räumlichkeiten, Zeiten, Abgabefristen bis hin zu Prüfungsformen oder anderen Bedingungen zur Erfüllung der Studienanforderungen so modifiziert werden, dass aus den familiären Sorgeaufgaben kein Nachteil im Studium entsteht. Natürlich verändern sich dadurch weder der Inhalt noch der Schwierigkeitsgrad der Leistung auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden.
Die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich, die hier beschrieben wird, gilt für JLU-intern organisierte Prüfungen in modularisierten und in Staatsexamensstudiengängen.
Möglichkeiten zu einem Nachteilsausgleich für eine staatliche durchgeführte Prüfung müssen mit den dafür zuständigen Prüfungsämtern oder Prüfungsstellen geklärt werden.
Gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen können in den Studiengängen der JLU Anträge auf Nachteilsausgleich auch aufgrund von Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder während der Schwangerschaft gestellt werden.
Siehe § 28 der
Allgemeinen Bestimmungen der JLU
:
§ 28 Nachteilsausgleich
(1) Im ganzen Studium ist Rücksicht zu nehmen auf Belastungen aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung, Schwangerschaft, Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch ihre Sorgeberechtigten oder die Pflege Angehöriger nach § 20 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
(2) Machen Studierende glaubhaft, wegen einer solchen Belastung eine Prüfungsleistung nicht in der vorgesehenen Weise erbringen zu können, gleicht die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Nachteil auf Antrag durch geeignete Maßnahmen aus (z.B. Schreibzeitverlängerung, Bearbeitungspausen, technische Hilfsmittel, Gestattung einer Assistenz). Die Anforderungen an die zu prüfende Befähigung dürfen nicht gesenkt werden.
(3) Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin zu stellen. Art und Schwere der Belastung sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen; in Zweifelsfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden (z.B. eines amtsärztlichen Attests).
In der Regel formulieren Sie als antragstellende Person einen Vorschlag zum Ausgleich des (individuellen) Nachteils. Erläutern Sie Ihre sehr konkrete Situation und schlagen einen Ausgleich vor. Dies könnten z. B. sein: Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen, Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen, Splitten von Leistungen in Teilleistungen, Erbringung der Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung in einer anderen als der vorgesehenen Form, z. B. Umwandlung von schriftlichen in mündliche Leistungen und umgekehrt, das Erstellen schriftlicher Hausarbeiten anstelle von Referaten, den Ausgleich der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen durch Erbringen anderer Leistungen etc. Wählen Sie in Ihrem Antrag bitte die aus Ihrer Sicht passende Ausgleichsform aus und begründen Sie, wie diese den Nachteil ausgleicht.
Denken Sie beim Formulieren des Antrags daran: Für das Gremium, das über Ihren Antrag entscheidet, sollte nachvollziehbar werden, welche Abhilfe Sie warum brauchen. Je genauer Sie Ihre Situation beschreiben, desto besser kann eine für Sie und Ihre Situation geeignete Abhilfe geschaffen werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Nachteilsausgleich auch entsprechende Belege bei, etwa ein Attest, Geburtsurkunden Ihrer Kinder / Ihres Kindes, eine Bestätigung Ihrer Pflegetätigkeit oder andere. Abgesehen von den Geburtsurkunden sollten die Belege möglichst aktuellen Datums sein.
Eine sehr frühzeitige Kommunikation mit den Lehrenden, bei denen Sie einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung anmelden wollen, ist wichtig, damit diese die Möglichkeit haben, sich früh genug darauf einzustellen und, falls nötig, organisatorische Vorbereitungen zu treffen, die etwas Zeit brauchen können. Aus diesem Grund ist es – so denn möglich – empfehlenswert, den Antrag auf Nachteilsausgleich mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der Prüfung/Studienleistung zu stellen (wenn möglich, gerne früher als 4 Wochen vor der Prüfung, für die Sie den Nachteilsausgleich benötigen). Studierende können entscheiden, in einzelnen Lehrveranstaltungen vom gewährten Nachteilsausgleich keinen Gebrauch zu machen. Bei Vorlage des Nachteilsausgleichs sind Lehrende an den gewährten Nachteilsausgleich gebunden. Bei Rückfragen oder Schwierigkeiten wenden Sie sich am besten an das zuständige Prüfungsamt bzw. für die Lehramtsstudiengänge an die Geschäftsführung des Zentrums für Lehrerbildung.
Die Adressat/innen Ihres Antrags auf Nachteilsausgleich finden Sie in der folgenden Tabelle:
| Für die Studiengänge | Wohin richten? | Wer entscheidet? |
|---|---|---|
| alle Bachelor- und Masterstudiengänge (inkl. BBB) der JLU |
über das zuständige Prüfungsamt
https://www.uni-giessen.de/studium/beratung/pruefungsaemter |
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses |
| Lehramtsstudiengänge (L1, L2, L3, L5) |
über die Leitung des Zentrums für Lehrerbildung
https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/studium/pa |
Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung |
| Human- und Zahnmedizin |
über das Studiendekanat
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb11/dekanat/dekanat/ref4 Ansprechpartnerin: claudia.klages@dekmed.jlug.de |
Prüfungsausschüsse |
| Tiermedizin |
Über das Staatliche Prüfungsamt des Fachbereichs Veterinärmedizin
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb10/pruefungsamt |
Prüfungsausschuss |
| Rechtswissenschaft |
über das Prüfungsamt Rechtswissenschaft
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt |
Zuständiger Prüfungsausschuss |
über die Leitung des Prüfungsamts im Zentrum für Lehrerbildung
Vorrangiger Zugang zu teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen für Studierende mit Familienaufgaben
Sofern es möglich ist, sollten
- Studierende mit Kind bevorzugt in Lehrveranstaltungen zu Zeiten üblicher Kinderbetreuung (8-16 Uhr) aufgenommen werden,
- Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen bevorzugt in Lehrveranstaltungen zu Zeiten aufgenommen werden, die ihnen einen möglichst reibungsfreien Ablauf ihres Studiums neben den Anforderungen der Pflege des Angehörigen ermöglichen.
Studierende wenden sich frühzeitig an i.d.R. die Studienkoordination oder jeweils Zuständigen des betroffenen Fachbereichs, wenn sie einen vorrangigen Zugang zu einer Lehrveranstaltung aufgrund einer Unvereinbarkeit mit den Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen benötigen, um das genaue Vorgehen zu erfragen. In einigen Studiengängen ist es nötig, zunächst am regulären Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen z.B. über FlexNow teilzunehmen, bei anderen ist die Kontaktaufnahme vor der regulären Anmeldung für die Lehrveranstaltungen sinnvoll. Informieren Sie sich also bitte vorab.
Übersicht der Ansprechpartner/innen für die einzelnen Fachbereiche bezüglich des vorrangigen Zugangs zu Lehrveranstaltungen
| Fachbereich | Kontakt |
|---|---|
| 01 |
Studienkoordination
Simone Herrholz Tel. +49 641 - 99 21002 Simone.Herrholz@recht.uni-giessen.de |
| 02 |
Studienkoordination
Dr. Jana Brandt-Gkovas Marianne Löhr Tel. +49 641 - 99 24500 pruefungsamt@wirtschaft.uni-giessen.de |
| 03 |
jeweils betroffene Lehrende/Dozierende
ggf. Studienkoordination Dr. Michael Hoffmann Tel. +49 641 - 99 23005 Michael Berls, M.A. Tel. +49 641 - 99 23004 Studium@fb03.uni-giessen.de |
| 04 |
Studienkoordination
Sandra Hammamy, M.A. Tel. +49 641 - 99 28005 Sandra.Hammamy@dekanat.fb04.uni-giessen.de |
| 05 |
Studienkoordination
Dr. Antje Stannek Tel. +49 641 - 99 29000 antje.stannek@dekanat.fb05.uni-giessen.de |
| 06 |
Studienkoordination
|
| 07 |
Studienkoordination
Moaid Farman Tel. +49 641 - 99 33002 Moaid.Farman Stefanie Alsfeld Tel. +49 641 - 99 33005 Stefanie.Alsfeld@geogr.uni-giessen.de |
| 08 |
Studienkoordination
Regina Gaitsch Tel. +49 641 - 99 34003 Studienkoordination@dekanat.fb08.uni-giessen.de |
| 09 |
Studienkoordination
Laura Weidemann Tel. +49 641 - 99 37013 Laura.Weidemann@fb09.uni-giessen.de Dipl.-Ing. agr. Nadine Ackermann Tel. +49 641 - 99 37014 Nadine.Ackermann@fb09.uni-giessen.de |
| 10 |
Studienkoordination
Katrin Ziegenberg (Leitung) Tel. +49 641 - 99 38007 Katrin.Ziegenberg@vetmed.uni-giessen.de Frau Dr. Birte Pfeiffer-Morhenn (Assistenz) Tel. +49 641 - 99 38003 Birte.Pfeiffer-Morhenn |
| 11 |
Studiengang Medizin
Vorrangige Einteilung in Lehrveranstaltungen klinischer Abschnitt:
Studiengang Zahnmedizin Sekretariat für Studienangelegenheiten:
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- Kind
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Foto: JLU/Katrina Friese Studierende mit Kind oder während der Schwangerschaft
Die Vereinbarkeit von Erziehung und Studium erfordert Flexibilität in der Zeitplanung und bei Prüfungsleistungen. Zur Unterstützung in Schwangerschaft und Stillzeit sowie mit Kind/ern kommen folgende Maßnahmen für Studierende in Betracht:
Für Studentinnen gilt ebenfalls das Mutterschutzgesetz. Diese werden gebeten, ihre Schwangerschaft oder Stillzeit offiziell anzuzeigen.
Das Vorgehen:
Bitte melden Sie sich unter Vorlage Ihrer persönlichen Daten (inkl. Entbindungstermin) und eines ausgefüllten Formulars bei unserem
Studierendensekretariat
(per E-Mail oder persönlich). Details zum genauen Ablauf entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „
Regelungen zum Mutterschutzgesetz – Studentinnen
“.
Ihre Rechte und Schutzfristen:
- Die Fristen: Sie haben Anspruch auf eine Schutzfrist von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und sonstigen Studienleistungen befreit sofern Sie die Schutzfrist in Anspruch nehmen.
- Besondere Fälle: Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kindern mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
-
Ihre Freiheit:
Wenn Sie der Universität Ihre Schwangerschaft mitteilen, können Sie als Studentin wählen, ob Sie die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt (jeweils separat) in Anspruch nehmen oder auf diese verzichten. Diese Entscheidungen können Sie jederzeit wieder ändern, indem Sie dies schriftlich mitteilen.
Was die Universität veranlasst:
Nach Ihrer Meldung wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die zuständigen Prüfungsämter sowie Lehrverantwortlichen informiert. So können individuelle Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzleistungen) vereinbart werden.
Erforderliche Formulare:
- Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit (zwingend): Hierzu gehört auch die Erklärung zur Inanspruchnahme oder Aufhebung der Schutzfrist gemäß § 3 MuSchG.
- Mitteilung über besuchte Lehrveranstaltungen (zwingend): Hier tragen Sie ein, welche Kurse Sie während der Schwangerschaft besuchen möchten (falls Sie gar keine besuchen wollen, entfällt dieses Formular).
- Mitteilung über Abschlussarbeiten oder Praktika (optional): Falls Sie während der Schwangerschaft eine Abschlussarbeit schreiben, Praktika, Auslandsaufenthalte oder Exkursionen absolvieren.
- Aufhebung der Schutzfrist (optional): Wenn Sie die Schutzfrist nur für ganz gezielte Prüfungen oder Lehrveranstaltungen aussetzen möchten.
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Weitere Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen (nur im JLU-Wlan abrufbar)
- Infrastruktur: Es stehen Eltern-Kind-Räume, Wickelräume und Stillräume zur Verfügung. Nutzen Sie die familienfreundlichen Campuspläne für eine einfache Orientierung.
- Verpflegung: Das Studierendenwerk bietet einen kostenlosen Kinderteller für die Kinder studentischer Eltern an, wenn diese Sie in die Mensa begleiten.
- Betreuung: Die „ Justus Kids “ bieten Ferienbetreuung für Kinder von Studierenden während der hessischen Schulferien an.
- Hinweis: Falls Sie Ihr Kind mal in eine Lehrveranstaltung mitbringen wollen, stimmen Sie dies bitte vorab mit den Lehrenden ab. Diese entscheiden über die mögliche Teilnahme des Kindes.
- In allen Studiengängen gibt es laut der entsprechenden Studienordnung, Speziellen Ordnung oder Studien- und Prüfungsordnung eine Frist für die mögliche Abmeldung von (Modul-)Prüfungen.
- Innerhalb der Frist vor einer Prüfung / vor einem Prüfungszeitraum bzw. am Prüfungstag selbst können Sie sich ausschließlich bei Vorliegen triftiger Gründe, z.B. bei Erkrankung mithilfe eines ärztlichen Attestes von der Prüfung abmelden.
- Diese Abmeldung ist für studierende Eltern auch dann möglich, sollte ein Kind erkranken und die Betreuung des studierenden Elternteils notwendig sein. Die Abmeldung erfolgt mit einem entsprechenden Formular des zuständigen Prüfungsamtes.
- Für eine bessere Zuordnung ist es notwendig, die Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder beim Prüfungsamt im Vorfeld vorzuweisen. Setzen Sie sich bitte vorsorglich vor einer solchen Situation mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, wie genau die Regelungen für Ihren Studiengang sind.
- Pflege
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Foto: JLU/Katrina Friese Studierende mit Pflegeverantwortung
Die Pflege von Angehörigen ist eine hohe Verantwortung. Wir unterstützen Sie dabei, Studium und Pflegeaufgaben unter einen Hut zu bringen.
Studieren mit Familienverantwortung, wie der Pflege von Familienangehörigen, ist eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung, bei der die auf diesen Seiten angesprochenen Themen, wie Teilzeitstudium, Beurlaubung, Nachteilsausgleich sowie der vorrangige Zugang zu Lehrveranstaltungen eine Rolle spielen können. Für eine oft notwendige individuelle Studienverlaufsplanung können Sie die Beratungsangebote u.a. der Zentralen Studienberatung nutzen.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflege
Pflegestützpunkt Landkreis Gießen
Pflegeberatung der privaten Krankenkassen
Informationen und Beratung zum Thema Pflege
Beratungs– und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen
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Für die Situation von Studierenden, die Familienangehörige pflegen, angepasste Informationen finden Sie zudem in folgenden Broschüren. Beachten Sie dabei, dass die Broschüren für Mitarbeiter/innen und Studierende der JLU konzipiert ist.
Pflegeleitfaden der hessischen Hochschulen – Broschüre
Anlaufstellen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen
CHE kurz + kompakt – Studieren und Angehörige pflegen
- Bevorstehende Veranstaltungen
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Begrüßung zum Wintersemester 2026/27 für Studierende, die Angehörige pflegenInformationsveranstaltung der Zentralen Studienberatung am Mittwoch, den 14. Oktober 2026 von 16 bis 17:30 Uhr
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Begrüßung studierender Eltern zum Wintersemester 2026/27Digitale Informationsveranstaltung der Familienservicestelle des Studierendenwerks und der Zentralen Studienberatung am Mittwoch, den 28. Oktober 2026 von 16:00–17:30 Uhr
- Kacheln
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Kontakt
Zentrale Studienberatung
Geht es um die Klärung studien- und prüfungsorganistorischer Fragen beim Studium mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben, ist die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Justus-Liebig-Universität die erste Anlaufstelle zur Beratung.
Beate Caputa-Wießner & Natascha Kohrt
Zentrale Studienberatung
Kontaktformular
Goethestraße 58, 35390 Gießen
E-Mail: ZSB@uni-giessen.de
Bitte lassen Sie sich einen persönlichen Beratungstermin geben! Termine können direkt per Telefon unter 0641 99 16400 (via Call Justus) und per Mail vereinbart werden.
Familienservicestelle des Studierendenwerks
Bei Fragen zu Finanzierung, Kinderbetreuung, Babysitterzuschuss, Begrüßungspaket – also allen Fragen rund um das Leben als Studierende/r mit Kind – nutzen Sie das Beratungsangebot der Familienservicestelle des Studierendenwerks Gießen.
Familienservicestelle
Studierendenwerk Gießen
Zur Familienservicestelle
Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen
E-Mail: familienservice@stwgi.de
Telefon: 0641 40008 166Fotos: Andreas Bender | www.andreas-bender.de; © DSW/Studierendenwerk Gießen
Gerne möchten wir alle Mitglieder und Angehörigen der JLU mit Familienaufgaben auf unser Portal "Familiengerechte JLU" hinweisen, in dem Sie weitere Informationen finden können.
Die Justus-Liebig-Universität wurde mehrfach für ihre familienbewusste Hochschulpolitik ausgezeichnet und lässt sich regelmäßig als familiengerechte Hochschule zertifizieren. Dazu unterzieht sie sich seit 2005 kontinuierlich einem Audit (Evaluationsverfahren der berufundfamilie gGmbH, einer Tochter der gemeinnützigen Hertie-Stiftung).
