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Hochschulrat

Der Hochschulrat begleitet die JLU in ihrer Entwicklung, artikuliert die Erwartungen der Berufswelt an die Hochschule und fördert die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen. Grundlage für die Arbeit des Hochschulrates ist § 48 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG).

Der Hochschulrat besitzt ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten. Empfehlungen gibt das Gremium unter anderem zur Studiengangsplanung, zu Evaluierungsverfahren und Zielvereinbarungen, zur Administration und Mittelverwendung sowie zum Wissens- und Technologietransfer. Die Entwicklungsplanung der Hochschule bedarf der Zustimmung des Hochschulrates.

Stellungnahmen gibt der Hochschulrat zum Entwurf der Grundordnung ab. Er nimmt Stellung zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums, zum Budgetplan, zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen und zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche. Der Hochschulrat ist an Berufungsverfahren und bei der Wahl und Abwahl von Präsidiumsmitgliedern beteiligt.

Dem Hochschulrat der JLU gehören bis zu zehn Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, berufliche Praxis, Wissenschaft und Kunst an. Die Mitglieder werden vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) in der Regel für vier Jahre bestellt. Sie werden jeweils zur Hälfte vom Präsidium im Benehmen mit dem Senat und vom HMWK im Benehmen mit der Universität benannt und dürfen nicht der jeweiligen Hochschule angehören.

Die Geschäftsordnung des Hochschulrats ist in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) veröffentlicht. Der Hochschulrat hat sein Selbstverständnis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in einer Leitlinie festgelegt.

 

© JLU-Pressestelle / Rolf K. Wegst

Der Hochschulrat der JLU im Februar 2023 (v.l.n.r.: Inge von Alvensleben, Prof. Dr. Walter Rosenthal (ausgeschieden am 31.10.2023), Prof. Dr. Ramin Yahyapour, Franziska Hornig, Dr. Wolfgang Maaß, Marion Gottschalk, Prof. Dr. Gabriele Rippl, Katja Urbatsch, Ann Kathrin Linsenhoff; es fehlt Dr. Jan Keller)