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Voraussetzungen

Voraussetzungen Geschichts- und Kulturwissenschaften (B.A.)

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

  • Aus Deutschland: Allgemeine Hochschul­reife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fach­hoch­schul­reife, Meister­prüfung, Hochschul­zugangs­berechtigung für beruflich Qualifizierte.
  • Aus dem Ausland: Ob die Hochschul­zugangs­berechtigung Ihres Heimatlandes Sie zum Direktstudium in Deutschland befähigt, erfahren Sie im Informations­portal zur Anerkennung ausländischer Bildungs­abschlüsse (anabin).

Der Nachweis eines Praktikums (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich.

Bewerber/innen mit ausländischer Hochschul­­zugangs­­berechtigung sollten auch den geforderten Nachweis von Deutsch­kenntnissen beachten.

Eignungsprüfung

Für folgende Fächer ist eine Eignungsprüfung erforderlich:

  • Kunstpädagogik (als Haupt- und Nebenfach)
  • Musikpädagogik (als Hauptfach) 
  • Musikwissenschaft (als Hauptfach)

Weitere Informationen

Sprachvoraussetzungen

Für viele Studienfächer im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften müssen Sie Sprachvoraussetzungen erfüllen. Detailinformationen finden Sie in der Anlage 3: Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnung.