Voraussetzungen
Voraussetzungen Geschichts- und Kulturwissenschaften (B.A.)
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
- Aus Deutschland: Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte.
- Aus dem Ausland: Ob die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Heimatlandes Sie zum Direktstudium in Deutschland befähigt, erfahren Sie im Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin).
Der Nachweis eines Praktikums (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich.
Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sollten auch den geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen beachten.
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Eignungsprüfung
Für folgende Fächer ist eine Eignungsprüfung erforderlich:
- Kunstpädagogik (als Haupt- und Nebenfach)
- Musikpädagogik (als Hauptfach)
- Musikwissenschaft (als Hauptfach)
Sprachvoraussetzungen
Für viele Studienfächer im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften müssen Sie Sprachvoraussetzungen erfüllen. Detailinformationen finden Sie in der Anlage 3: Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnung.