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Was versteht man unter dem sog. Freiversuch ("Freischuss")?

Beim sog. Freiversuch ("Freischuss") handelt es sich um einen zusätzlichen Prüfungsversuch, der Prüflingen, die spätestens nach der Vorlesungszeit des neunten Fachsemesters ihre wissenschaftliche Hausarbeit anfertigen (und sich vorher rechtzeitig zur Prüfung anmelden!), eingeräumt wird (§ 18 SBO). Nähere Informationen finden Sie hier.