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Was versteht man unter dem sog. Freiversuch ("Freischuss")?

Beim sog. Freiversuch handelt es sich um einen zusätzlichen Prüfungsversuch, der Prüflingen, die spätestens nach der Vorlesungszeit des neunten Fachsemesters ihre wissenschaftliche Hausarbeit anfertigen (und sich vorher rechtzeitig zur Prüfung melden!), eingeräumt wird (§ 18 SBO). Nähere Informationen finden Sie hier.