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Bewerbung für künstlerische Eignungsprüfung für den Master „Choreographie und Performance“

Falls Sie Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an

Die Onlineregistrierung zur künstlerischen Eignungsprüfung für den Master „Choreographie und Performance“ (MA CuP) 2024 ist geschlossen.

Die unten genannten Daten sind zunächst Richtlinien und sind ohne Gewähr gegeben.
Eine Übersicht zu Terminen und Daten finden Sie hier

 

Anmeldung zur künstlerischen Eignungsprüfung

Die erforderliche ästhetische Urteilskraft und künstlerische Befähigung für den MA Choreografie und Performance werden im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt, daher müssen sich Interessierte zunächst vorab für die Eignungsprüfung am Institut für ATW bewerben. Erst nach bestandener Eignungsprüfung erfolgt die Bewerbung um einen Studienplatz bei der  Universität über das dortige Bewerbungsportal innerhalb der Einschreibefristen (meist bis 15.07.). Bitte informieren Sie sich unbedingt Anfang Juni individuell über die für das betreffende Semester geltenden Einschreibefristen, da diese ggf. auch von der o.g. Frist abweichen können (z. B. pandemiebedingt etc.).

Wenn Sie an der künstlerischen Eignungsprüfung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig bis zum 31. März 2024 über das online Anmeldeformular (hier) an.

Diejenigen, die bereits in einem früheren Verfahren (max. vor zwei Jahren) zugelassen wurden und ihren Studienplatzantritt aufgeschoben haben, melden sich bitte ebenfalls bis zur Mappenfrist postalisch zurück. Dafür füllen auch sie das Download-Dokument aus und tragen an letzter Stelle unter 'bereits beworben' 'bereits angenommen' ein, mit Angabe des Annahmedatums.

 

Sie erhalten daraufhin eine Einladung zur Teilnahme an der künstlerischen Eignungsprüfung. Erst dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • ein Motivationsschreiben
  • eine Mappe mit zwei bis drei selbst gefertigten künstlerischen Arbeiten, z.B. Videos oder Dokumentationen eigener choreographischer Arbeiten, Audio-Arbeiten, Installationen oder Performances, Raumentwürfe, aber auch szenische Entwürfe. Wenn möglich, reichen Sie nicht nur schriftliche Konzepte ein!
    Sollten Sie Videos oder Audios einreichen, laden Sie sie auf Vimeo oder YouTube bzw. SoundCloud hoch und vergessen Sie nicht, den jeweiligen Link mit Zugangsdaten in Ihrer Bewerbungsmappe anzugeben.
  • Bachelorarbeit oder äquivalente wissenschaftliche Arbeit
  • eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: Ich versichere: Die in der Mappe vorgelegten Arbeiten habe ich selbst gefertigt.
  • ggf. eine begründete Empfehlung, zum Beispiel das Gutachten eines Dozenten

 

Künstlerische Eignungsprüfung

Bis zum 31.03.2024 müssen die oben genannten Bewerbungsunterlagen digital (als zusammengefügtes PDF-Dokument) an  eingereicht werden (es gilt das Eingangsdatum der Email).

Die Unterlagen können zusätzlich in analoger Form postalisch gesendet werden, wenn es für die künstlerische Gestaltung wesentlich ist, und sich diese digital nicht äquivalent umsetzen lässt. Für die Einsendung solcher analogen Formate gilt die gleiche Frist und das Datum des Poststempels. Dafür soll folgende Postadresse benutzt werden:

Institut für Angewandte Theaterwissenschaft
Gutenbergstr. 6
35390 Gießen

Mitte April werden per Email die Bestätigungen zum Mappeneingang inklusive der Bewerber*innen-ID-Nummern versandt. Bis Ende April 2023 werden die Ergebnisse der Mappensichtung anonymisiert online gestellt. Nur ausgewählte Bewerber:innen werden zu einer mündlichen Prüfung eingeladen!

Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten und dient dem Zweck, in praktischer und fachlicher Hinsicht zusätzliche Aufschlüsse über die Eignung der Bewerber:in zu erhalten.

Die mündlichen Prüfungen werden am 13. & 14.06.2024 online stattfinden.

 

Zulassungsvoraussetzung für den MA Choreographie und Performance

Zum Studium kann nur zugelassen werden, wer besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums in ästhetischer und künstlerischer Hinsicht möglich erscheinen lassen (detaillierte Informationen zur künstlerischen Eignungsprüfung siehe oben). Die geringe Studierendenzahl (pro Jahrgang ca. 7) ermöglicht den Lehrenden, die einzelnen Studierenden gezielt zu fördern.

Formale Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zum MA Choreographie und Performance sind:

  •  BA (oder äquivalenter Abschluss) in einem theaterrelevanten Studiengang mit Schwerpunkt Tanz und / oder Performance (Mindestnote: gut oder besser) UND die bestandene künstlerische Eignungsprüfung
  • Oder: BA Angewandte Theaterwissenschaft an der JLU Gießen (Mindestnote: gut oder besser) UND die bestandene künstlerische Eignungsprüfung

Weitere formale Zulassungsvoraussetzung ist die gründliche Kenntnis der englischen Sprache, Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich (Näheres regelt die Spezielle Ordnung).

Ausländische Bewerber:innen, die ihren Bachelor im Ausland erworben haben, müssen sich nach der endgültigen Zusage für den Studienplatz über die Plattform uni-assist registrieren: https://www.uni-assist.de/. Weitere Informationen erhalten Sie im Falle einer erfolgreich abgelegten künstlerischen Eignungsprüfung.

 

Bei weiteren Fragen zum Aufnahmeverfahren melden Sie sich gerne bei


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