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Überbrückungshilfen und Notfallfonds

Wir recherchieren laufend weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Sollten Sie auf eine Initiative aufmerksam werden, die hier noch nicht gelistet ist, teilen Sie uns das gerne mit.

Carolin Kania (Student Assistant) aktualisiert in regelmäßigen Abständen die Informationen auf dieser Seite. Bitte überprüfen Sie trotzdem eigenständig bei der jeweiligen Organisation, ob alle Informationen noch korrekt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Graduate Studies (Lena Nüchter oder Carolin Kania) – wir werden versuchen, Ihnen so gut wie möglich weiterzuhelfen.

 

Für alle GCSC-Mitglieder

  • Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

Alle immatrikulierten Studierenden an deutschen Hochschulen können diese Finanzhilfe beim Bundesministerium beantragen, wenn sie nachweisen, dass sie aufgrund der Covid-Pandemie trotz anhaltender Bemühungen nicht in der Lage sind, sich während des Studiums zu finanzieren. Bis September 2021 können alle Studierenden je nach persönlichen Umständen monatliche Raten zwischen 100 und 500 Euro beantragen, ohne dass diese zurückgezahlt werden müssen. Über die Gewährung der Hilfe entscheidet das Studentenwerk der JLU.

Für die Beantragung benötigen Sie: Immatrikulationsbescheinigung für SoSe 2021, gültiger Ausweis, Bankverbindung, schriftliche Erklärung, dass keine anderen Hilfsmittel beantragt wurden und eine Beschreibung des pandemiebedingten Notfalls (mit Nachweis, z.B. Verlust des Minijobs etc.).

Weitere Informationen von der offiziellen Website finden Sie hier. Eine FAQ-Seite von studentenwerke.de finden sie hier.

 

  • Solifonds der Hochschulen in Gießen

Der Solifonds finanziert vom Förderverein für unschuldig in Not geratene Studierende e.V. bietet zwei Möglichkeiten für Studierende in finanziellen Schwierigkeiten:

1. Semesterbeitrags-Zuschuss: Studierende, die ihre Semesterbeiträge nicht selbst zahlen können, können einen Semesterbeitrags-Zuschuss beantragen. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Im Falle einer Bewilligung wird der Semesterbeitrag direkt an die jeweilige Hochschule überwiesen. Erforderliche Unterlagen (Personalausweis/Pass, Aufenthaltstitel, aktuelle Studienbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge aller Konten und Kreditkarten der letzten 3 Monate (KEINE Umsatzsanzeige!) und das ausgefüllte Formular) muss per POST an die folgende Adresse gesendet werden:

Förderverein für unschuldig in Not geratene Studierende e.V.

Otto-Behaghel-Str. 25D

35394 Gießen

Vor Antragstellung kontaktieren Sie bitte das Solifonds-Büro (kontakt@solifonds-giessen.de) und erklären Sie in der E-mail Ihre persönliche Situation und wie Sie sich in den letzten 3 bis 5 Monaten finanziert haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

2. Coronafonds: Wenn Sie durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, ohne einen Anspruch auf BAföG oder andere Sozialleistungen zu haben, können Sie einen Antrag für nicht rückzahlbare Coronafonds bestellen. Vor Antragstellung kontaktieren Sie bitte den Solifonds (kontakt@solifonds-giessen.de), um eine individuelle Beratung zu erhalten.

 

  • DAAD Notfall Fonds

Der DAAD Notfall Fonds richtet sich an alle immatrikulierten Studierenden deutscher Hochschulen, die sich unverschuldet in einer schwierigen Ausnahmesituation befinden. Dieser Ausnahmezustand kann nicht durch die Corona-Pandemie verursacht werden und man darf keinen Anspruch auf andere soziale Leistungen wie BAföG haben. Daher kann dieser Notfonds nur dann beantragt werden, wenn ein plötzliches Ereignis oder ein unerwarteter Schicksalsschlag die erfolgreiche Fortsetzung des Studiums gefährdet hat. Das Stipendium wird nur einmal mit minimal 1000€ und maximal 10.000€ ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Unterlagen:

  1. Unterschriebenes Anschreiben mit detaillierter Schilderung der akuten Not-Situation (im Sinne der Auswahlkriterien)
  2. Eingehende Begründung des einmalig beantragten (Gesamt)Förderbetrags zwecks Bewältigung einer akuten Ausnahmesituation (inkl. Darstellung der regelmäßigen monatlichen Kosten)
  3. Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch)
  4. Studienbescheinigung / Nachweise über Studienabschlüsse (inkl. Studienfach, Semesterzahl und Notenspiegel)
  5. Kopie von Pass, Personalausweis oder ähnlichem Dokument
  6. ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und der Meldebestätigung
  7. ggf. ärztliche Atteste, Krankenhausrechnungen oder ähnliches (dies gilt auch für Angehörige, falls deren Erkrankung zur Antragsbegründung herangezogen wird)
  8. Kopien über Nachweise der finanziellen Situation der letzten drei Monate (Kontoauszüge)
  9. ggf. Nachweise über die Gewährung oder Ablehnung von BAföG (Darlegung der vergeblichen Anstrengungen um andere Fördermöglichkeiten und/oder Nachweis des persönlichen Bemühens der/s Antragsteller/in, zur Lösung der (finanziellen) Situation beizutragen. )

Vor Antragstellung kontaktieren Sie bitte info@daad-stiftung.de für eine individuelle Beratung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

  • Übergangsstipendien bei auslaufenden Drittmittelprojekten für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)

Die JLU vergibt zusätzliche Mittel an Doktorandinnen und Postdocs, deren Drittmittelprojekte kurz vor dem Abschluss stehen. Das Stipendium soll ihnen die zeitlich befristete finanzielle Unterstützung bieten, um eine Anschlussfinanzierung zu sichern, sei es durch neue Forschungsprojekte oder durch Postdoc-/Qualifizierungsstellen. Übergangsstipendien können nur gewährt werden, wenn die jeweilige Fakultät/Institut sich bereit erklärt, den Antrag durch die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, der notwendigen Ausstattung etc. zu unterstützen. Die Grundförderung beträgt monatlich 1.850,- € für Postdocs und 1.350,00 € monatlich für Doktorandinnen. Hinzu kommen monatliche Zuschläge für Sach- und Reisekosten sowie für Kinder unter 18 Jahren. Die Stipendien können bis zu 6 Monate gewährt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim JLU Büro für Chancengleichheit (BueroChancengleichheit@admin.uni-giessen.de) und hier.

 

  • Hildegardis-Verein Darlehen (nur für christliche Frauen)

Der Hildegardis-Verein unterstützt christliche Studentinnen und Wissenschaftlerinnen durch zinslose Darlehen. Während der Corona-Pandemie bietet der Verein einen schnelleren Service zur Bearbeitung der Kreditanträge. Die Staatsangehörigkeit die Bewerberinnen spielt keine Rolle, solange sie Christinnen und an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Der Verein bietet verschiedene Anrechnungsarten an, darunter auch das Darlehen für Studentinnen mit Kindern, und Abschlussförderung. Die Darlehen können in monatlichen Raten von 250€ bis 500€ (bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 10.000 €) ausgezahlt werden und sind nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit in monatlichen Mindestraten von mindestens 120€ zurückzuzahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für deutsche Staatsangehörige und ausgewählte internationale Mitglieder

  • KfW-Studienkredit

Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können zusätzlich zu BAföG oder anderen Sozialleistungen aufgenommen werden. Studierende können monatliche Zahlungen von bis zu 650€ erhalten. Der Kredit kann von allen deutschen und EU-Studierenden (die mindestens 3 Jahre in Deutschland gelebt haben), die unter 44 Jahre alt sind, beantragt werden. Sie müssen an deutschen staatlichen Hochschulen immatrikuliert sein. Auch Nicht-EU-Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Hochschule im Ausland erworben haben, können einen KfW-Studienkredit beantragen. Darüber hinaus können Sie als Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen oder EU-Bürgers, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, einen KfW-Kredit beantragen. Der Kredit muss in monatlichen Raten von mindestens 20€ zurückgezahlt werden und ist bis Ende 2021 zinslos.

Weitere Informationen finden Sie hier oder rufen Sie 0800 539 9003 an.

 

  • Studienfonds der Deutsche Bildung AG

Deutsche Staatangehörige und Nicht-Deutsche, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben oder ihr Abitur in Deutschland gemacht haben, können sich für eine Studienfinanzierung bei der Deutsche Bildung AG bewerben. Zusätzlich ist eine Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland (mindestens mit vorläufiger Zusage) erforderlich. Die Antragsteller*innen müssen auch einen positiven Bonitäts-Check von der Deutschen Bildung AG erhalten. Für Promotion ist eine Gesamtsumme von bis zu 25000€ möglich.

Rückzahlung: zwischen 3 und 10 Prozent des Bruttoeinkommens über 3 bis 10 Jahre an den Studienfonds.

Weitere Informationen finden Sie hier. Die Deutsche Bildung AG bietet schnellere Bearbeitungszeit durch die Pandemie.