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Erklärung zur Barrierefreiheit zur Klausuraufgabenverwaltungs-Anwendung Frida

Die Webanwendung „Frida Klausuraufgabenverwaltung“ ist derzeit nicht barrierefrei.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung Frida (Klausuraufgabenverwaltung), die unter der URL http://frida.hrz.uni-giessen.de (nur aus dem JLU-Datennetz erreichbar) an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) im Einsatz ist.

Die JLU ist als Betreiberin der Webanwendung Frida bemüht, die Klausuraufgabenverwaltung in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften

  • Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
  • Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webanwendung Frida (Klausuraufgabenverwaltung) ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Im Rahmen einer Selbstbewertung wurden erhebliche Barrieren identifiziert, darunter unzureichende Überschriftenstrukturen, fehlende Alternativtexte für grafische Navigationselemente sowie eine unzureichende Tastaturbedienbarkeit wesentlicher Softwarefunktionen. Diese Mängel führen dazu, dass die Nutzung mit Screenreader-Technologien und anderen Hilfsmitteln (Shortcuts oder Sprachsteuerung) erheblich eingeschränkt ist.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass neben den bereits festgestellten Barrieren weitere erhebliche Einschränkungen bestehen.

Begründung und Maßnahmen

Die Software ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf die Anforderungen digitaler Barrierefreiheit ausgerichtet.

Die Webanwendung Frida stellt eine Weiterentwicklung der früher eingesetzten Software Fred dar. Fred wurde zuvor als eigenständige Anwendung vom Lehrpersonal auf den eigenen Rechnern genutzt. Aus sicherheitsrelevanten Gründen wurde die weitere Nutzung von Fred untersagt.

Es war daher erforderlich, die Klausuraufgabenverwaltung in Form der Webanwendung Frida bereitzustellen, um die bestehenden Klausuraufgabenkataloge weiterhin pflegen und nutzen zu können.

Bei der Entwicklung der Webanwendung Frida hat die Herstellerfirma Blubbsoft GmbH technische Rahmenbedingungen gesetzt, die eine Umsetzung der Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit nicht zulassen.

Dennoch bestehen derzeit Kontakte und Gespräche mit der Fa. Blubbsoft GmbH, um das Thema Barrierefreiheit künftig verstärkt zu berücksichtigen. Ein verbindlicher Zeitplan zur Behebung der vorliegenden Barrieren liegt derzeit jedoch nicht vor.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1.10.2025 erstellt und zuletzt am 01.10.2025 überprüft.
Prüfmethode: Selbstbewertung durch stichprobenartige Überprüfung zentraler Funktionen und Elemente der Webanwendung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unserer Webanwendung aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang, dann erreichen Sie uns auf folgenden Wegen:

Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Telefon: 0641-99-0
Telefax: 0641-99-12259
E-Mail: barrierefreiheit@uni-giessen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollte nach Ihrem Feedback an die aufgeführte Kontaktadresse nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, dann können Sie sich direkt an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik wenden.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641-303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de