Häufig gestellte Fragen
Draussen ja, drinnen nein (nur mit Genehmigung der jeweiligen Verantwortlichen und mit Zustimmung von fotografierten Personen)
Voraussetzung für die Nutzung des intrakey-Schließsystems ist eine persönliche Schließkarte; für Mitarbeiter der JLU ist dies die Mitarbeiterkarte, für Studierende der Studentenausweis, für alle übrigen die sog. Gastkarte.
Der Antrag auf Ausstellung einer Mitarbeiterkarte erfolgt formlos per Mail an mitarbeiterkarte(at)admin.uni-giessen.de mit beigefügtem digitalen Passbild. Antragsteller ist die jeweilige personalverantwortliche Professur.
Der Antrag auf Freischaltung bzw. Änderung von Schließberechtigungen erfolgt ebenfalls per Mail.
Für Mitarbeiter/innen und Studierende, die eine Karte besitzen und eine Schließberechtigung innerhalb der eigenen Räume benötigen (bzw. wenn diese zurückgenommen werden soll), genügt eine Mail des Professors/Professorin cc. Schließplanverantwortliche/r (oder umgekehrt) an Schliessberechtigung-E3(at)admin.uni-giessen.de
Hier eine Vorlage für die Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte die Mitarbeiterkarte / den Studentenausweis von [Vorname] [Nachname] (Kartennummer [Nummer]) für folgende Schließgruppe [Bezeichnung] frei schalten.
ODER
bitte bei den Berechtigungen von [Vorname] [Nachname] (Kartennummer [Nummer]) die Schließgruppe [Bezeichnung] hinzufügen/löschen.
Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen
[Name Schließplanverantwortliche/r]
Falls Räume anderer Professuren oder gemeinsame Einrichtungen des iFZ betroffen sind, verwenden Sie bitte die Anlage "iFZ Anlage Schließberechtigungen" und senden Sie Ihre Mail auch cc. den in dieser Anlage genannten Verantwortlichen für die fremden bzw. gemeinsamen Räume.
Aus verwaltungstechnischen Gründen dürfen Anträge grundsätzlich nur für einzelne Personen gestellt werden, nicht für Personengruppen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen Vertrag mit der JLU haben bzw. keinen Studentenausweis besitzen, erhalten eine personenbezogene Schließkarte ohne Aufdruck, eine sog. Gastkarte.
Dazu wird zunächst der Gastkarten-Antrag vollständig ausgefüllt, von Dienstvorgesetzten und Schließplanverantwortlichen unterschrieben, eingescannt und an Schliessberechtigung-E3[at]admin.uni-giessen.de gemailt.
Dieser Mail muss zusätzlich die "i F Z Anlage Schließberechtigungen" enthalten, falls gemeinsame Räume bzw. Einrichtungen oder Räume anderer Arbeitsgruppen im iFZ genutzt werden sollen (Mail cc. den darauf genannten Verantwortlichen für die fremden bzw. gemeinsamen Räume).
Geplante Schließplanänderungen melden die Schließplanverantwortlichen an Frau Sebald (Dez. E).
Eine Gebrauchsanleitung für die intrakey-Schließanlage finden Sie hier .
Wichtig: An den Personenschutz denken!
- Geräte ausschalten (Netzschalter)
- Brennbare Gase zudrehen
- Im Flur sammeln und Informationen austauschen
- Laborleiter/Institutsleiter informieren, falls nicht vor Ort
- Kontakt zu iFZ-Geschäftsführung aufnehmen
- Laborräume verlassen! Giftige und/oder explosive Gase werden unter Umständen nicht mehr abgesaugt
- Spätestens 30 Minuten nach Stromausfall das Gebäude verlassen, unabhängig davon, ob vorab eine Räumungsanweisung erfolgt
- Arbeitsgruppenleiter/in informieren, wer das Gebäude verlassen hat
- Der/die Arbeitsgruppenleiter/in oder Delegierte kontrolliert die Räumung und verlässt das Gebäude als Letzte/r der jeweiligen Arbeitsgruppe
- Die iFZ-Geschäftsführung über die Räumung informieren
Bitte ausdrucken, und die Liste für den Stromausfall-Notfall bereitlegen
Vorlagen im PowerPoint-Format
i FZ Handbuch und Vorlage für Ersteinweisungen und Sicherheitsbelehrungen (Stand 03.09.2018)
iFZ Manual for general introduction and safety instructions (2021-12-09)
Präsentation für die Erstunterweisung an der JLU (JLU B3 Abteilung Sicherheit und Umwelt)
iFZ Ortsspezifische Sicherheitshinweise für Externe und Werkstätten A4 2018-09-25
Der Link zur aktuellen Liste ist HIER
Wenn Sie Änderungen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die iFZ-Geschäftsführung.