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Wie werden die Schließberechtigungen für unsere Räume freigeschaltet?

Voraussetzung für die Nutzung des intrakey-Schließsystems ist eine persönliche Schließkarte; für Mitarbeiter der JLU ist dies die Mitarbeiterkarte, für Studierende der Studentenausweis, für alle übrigen die sog. Gastkarte.

 

Der Antrag auf Ausstellung einer Mitarbeiterkarte erfolgt formlos per Mail an mitarbeiterkarte(at)admin.uni-giessen.de mit beigefügtem digitalen Passbild. Antragsteller ist die jeweilige personalverantwortliche Professur.

 

Der Antrag auf Freischaltung bzw. Änderung von Schließberechtigungen erfolgt ebenfalls per Mail.

 

Für Mitarbeiter/innen und Studierende, die eine Karte besitzen und eine Schließberechtigung innerhalb der eigenen Räume benötigen (bzw. wenn diese zurückgenommen werden soll), genügt eine Mail des Professors/Professorin cc. Schließplanverantwortliche/r (oder umgekehrt) an Schliessberechtigung-E3(at)admin.uni-giessen.de

Hier eine Vorlage für die Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte die Mitarbeiterkarte / den Studentenausweis von [Vorname] [Nachname] (Kartennummer [Nummer]) für folgende Schließgruppe [Bezeichnung] frei schalten.

ODER

bitte bei den Berechtigungen von [Vorname] [Nachname] (Kartennummer [Nummer]) die Schließgruppe [Bezeichnung] hinzufügen/löschen.

Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen

[Name Schließplanverantwortliche/r]

 

Falls Räume anderer Professuren oder gemeinsame Einrichtungen des iFZ betroffen sind, verwenden Sie bitte die Anlage „iFZ Anlage Schließberechtigungen“ und senden Sie Ihre Mail auch cc. den in dieser Anlage genannten Verantwortlichen für die fremden bzw. gemeinsamen Räume.

 

Aus verwaltungstechnischen Gründen dürfen Anträge grundsätzlich nur für einzelne Personen gestellt werden, nicht für Personengruppen.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen Vertrag mit der JLU haben bzw. keinen Studentenausweis besitzen, erhalten eine personenbezogene Schließkarte ohne Aufdruck, eine sog. Gastkarte.

Dazu wird zunächst der Gastkarten-Antrag vollständig ausgefüllt, von Dienstvorgesetzten und Schließplanverantwortlichen unterschrieben, eingescannt und an Schliessberechtigung-E3[at]admin.uni-giessen.de gemailt.

Dieser Mail muss zusätzlich die „iFZ Anlage Schließberechtigungen enthalten, falls gemeinsame Räume bzw. Einrichtungen oder Räume anderer Arbeitsgruppen im iFZ genutzt werden sollen (Mail  cc. den darauf genannten Verantwortlichen für die fremden bzw. gemeinsamen Räume).

 

Geplante Schließplanänderungen melden die Schließplanverantwortlichen an Frau Sebald (Dez. E).

Eine Gebrauchsanleitung für die intrakey-Schließanlage finden Sie hier.