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Allgemeine Hinweise zur Vergabe von QSL-Mitteln am ZfL

Seit 2021 verwaltet das ZfL ein ihm von der JLU haushaltsjährlich zur Verfügung gestelltes dezentrales Budget zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre in den Lehramtsstudiengängen.

Das Vergabeverfahren der dezentralen QSL-Mittel ist durch die Mittelvergabesatzung der JLU geregelt (Vergabesatzung). § 6 der Ordnung regelt, dass die dezentrale Vergabekommission des ZfL dem Präsidium Vorschläge zur Verwendung der Mittel gemeinsam mit einer Stellungnahme des ZfL-Direktoriums unterbreitet. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht diese Kommission aus:

  • der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer des ZfL als Vorsitzende oder Vorsitzenden mit beratender Stimme
  • einer oder einem vom Direktorium benannten Studiendekanin oder Studiendekan, die oder der dem ZfL angehören soll
  • zwei vom Direktorium benannten Professorinnen oder Professoren, die zugleich Direktorinnen oder Direktoren des ZfL sein sollen
  • einer oder einem vom Direktorium für zwei Jahre benannten wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder Mit-arbeiter, die oder der in einem Fachbereich der Lehramtsausbildung tätig ist
  • einer oder einem vom Direktorium für zwei Jahre benannten technisch-administrativen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, die oder der in einem Fachbereich der Lehramtsausbildung tätig ist
  • fünf von den studentischen Mitgliedern im Senat für jeweils ein Jahr benannten studentischen Mitgliedern, die keine Mitglieder des Senats sein müssen, aber einem Fachbereich der Lehramtsausbildung angehören sollen.

 

Anträge an das dezentrale QSL-Budget können von jedem Mitglied der lehrerbildenden Fachbereiche an Renate.Becker gestellt werden.

Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Antragsformular und den Finanzierungsplan (siehe unten).

 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Jeanne Flaum gerne zur Verfügung.