Stipendienleistungen
Als Studierende der Justus-Liebig-Universität Gießen werden Sie sowohl über Stipendienmittel, die die Universität direkt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zur Verfügung gestellt bekommt, als auch im Rahmen einer Konsortialmitgliedschaft bei der Durchführung Ihres Auslandspraktikums unterstützt.
Die monatliche Rate wird auf der Basis von Ländergruppen berechnet, die anhand der jeweiligen Lebenshaltungskosten der entsprechenden Länder ermittelt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die maximale Förderdauer pro Praktikum zurzeit 8 Monate beträgt. Die Praktikumsdauer kann nichtsdestotrotz bis zu 12 Monate umfassen. Der Aufenthalt wird dann anteilig finanziell unterstützt.
| Ländergruppe | Zielland | Stipendienbetrag |
| Gruppe 1 Ländergruppe mit hohen Lebenshaltungskosten |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750 € |
| Gruppe 2 Ländergruppe mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690 € |
| Gruppe 3 Ländergruppe mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690 € |
Top-up für umweltfreundliches Reisen sowie für Studierende mit geringeren Chancen
- Teilnehmende, die umweltfreundlich ins Ausland reisen (Hin- und/oder Rückfahrt), können 1-6 zusätzliche Reisetage beantragen. Umweltfreundliches Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Beachten Sie gerne auch die Tipps und Hinweise des Büro für Nachhaltigkeit der JLU zum Thema Dienstreisen, die Sie für Ihre Reise ins Ausland ebenfalls anwenden können.
- Studierende mit geringeren Chancen, die folgenden Zielgruppen angehören, können ein Top-up von 250 € pro Monat beantragen, wenn sie die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Studierende mit Behinderung
- Studierende mit chronischer Erkrankung
- Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen
- Erstakademikerinnen und -akademiker
- Erwerbstätige Studierende, die ihren Job für den Auslandsaufenthalt aufgeben müssen
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie im Leitfaden für die Top-ups.
Reisekosten
Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung, Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung, Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner:
| Reisedistanz | Standardreise | Reise als nachhaltiges Reisen |
| 10 bis 99 km | 28 € | 56 € |
| 100 bis 499 km | 211 € | 285 € |
| 500 bis 1999 km | 309 € | 417 € |
| 2000 bis 2999 km | 395 € | 535 € |
| 3000 bis 3999 km | 580 € | 785 € |
| 4000 bis 7999 km | 1.188 € | 1.188 € |
| 8000 km oder mehr | 1.735 € | 1.735 € |
Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen
Erasmus+ Geförderte, die ein Anrecht auf die Finanzierung von Reisekosten haben, können außergewöhnliche Kosten für teures Reisen beantragen, sofern die Reisekostenpauschale nachweislich nicht min. 70 % der Reisekosten deckt. In einem solchen Fall können sie bei uns mittels Antragsformular + Rechnung beantragen, dass wir statt der Reisekostenpauschale 80 % der tatsächlichen Reisekosten erstatten.
Netzwerk für Erasmus-Praktika und Hochschule-Wirtschaft-Kooperation
Die JLU Gießen ist Teil des Netzwerks für Erasmus-Praktika und Hochschule-Wirtschaft-Kooperation. Über dieses Konsortium stehen ebenfalls Erasmus+ Mittel für die Förderung von Praktika zur Verfügung. Sollte Ihr Aufenthalt in dem Zeitraum stattfinden, in dem Praktika über das Netzwerk gefördert werden, wird das Akademische Auslandsamt Ihnen weiteren Informationen hierzu zukommen lassen. Ihre Betreuung vor, während und nach dem Praktikum liegt weiterhin bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern an der JLU.
Zur Webseite der Regionalen Kontaktstelle des Netzwerks für Erasmus-Praktika und Hochschule-Wirtschaft-Kooperation: www.eu-placements.de.
Förderung von Sprachkursen
Für Praktika, die vor dem 31.07.2026 enden: Wir können Ihnen einen Zuschuss zu anfallenden Sprachkursgebühren bis zu einer Höhe von max. € 200,00 zahlen, wenn der Sprachkurs an einer Hochschule oder einem Sprachenzentrum am Praktikumsort während oder direkt vor dem Auslandspraktikum stattfindet. Hierzu benötigen wir eine Sprachkursbescheinigung und einen entsprechenden Nachweis über die beglichene Rechnung.