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Anmeldung

Anmeldung Ihrer Wohnung

Wer in Deutschland in eine Wohnung einzieht, ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Einzug bei der zuständigen Gemeinde anzumelden.
Anmelden müssen Sie sich im Stadtbüro Gießen, Berliner Platz 1, Erdgeschoss, 35390 Gießen.
Kontakt: +49 (0) 641 306-1234, stadtbuero@giessen.de

Zur Anmeldung sind mitzubringen:

  • Formular „Anmeldung einer Wohnung“ (geben Sie "Anmeldung einer Wohnung" im Suchfeld auf http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/B%C3%BCrgerservice/Formulare/ ein)
  • Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Falls vorhanden, bringen Sie bitte die Abmeldebestätigung Ihres letzten Wohnortes in Deutschland mit (nur, wenn Sie schon einmal in Deutschland gemeldet waren).

Falls Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit der JLU Gießen geschlossen haben, empfiehlt es sich, direkt bei der Anmeldung auch Ihr polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen.

Wenn Sie in einem benachbarten Ort von Gießen eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich in der dortigen Gemeindeverwaltung anmelden.

Registrierung bei der Ausländerbehörde

Anmeldung

Rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde vorstellen und die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragen. Da die Beantragung und die Ausstellung des Aufenthaltstitels viel Zeit in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst früh darum zu kümmern.
Wenn Sie ohne Visum eingereist sind, müssen Sie spätestens nach drei Monaten den Aufenthaltstitel beantragen.
Zur Registrierung können je nach Herkunftsland verschiedene Unterlagen nötig sein, die Sie in der Behörde erfragen können. In der Regel benötigen Sie:

  • ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (geben Sie den Namen des Dokuments in das Suchfeld auf http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/B%C3%BCrgerservice/Formulare/ ein)
  • biometrisches Passfoto
  • Reisepass
  • Finanzierungsnachweis (bspw. Stipendienzusage, Arbeitsvertrag, Aufnahmevereinbarung der Universität mit Angabe des monatlichen Betrages)
  • Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung der Krankenkasse für die Ausländerbehörde Gießen
  • Mietvertrag Ihrer Gießener Wohnung
  • Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Bei Ehepartnern/ Kindern: Heirats- und Geburtsurkunden in deutscher Übersetzung

 

Es fallen Gebühren an:

Die aktuellen Gebühren finden Sie jeweils auf den betreffenden Internetseiten der Ausländerbehörde Gießen.

Ordnungsamt – Ausländerbehörde, Berliner Platz 1, 35390 Gießen.
Öffnungszeiten: Geben Sie Ordnungsamt in das Suchfeld auf

http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/B%C3%BCrgerservice/Verwaltung_von_A_Z/ ein.
Kontakt: +49 (0) 641 306-1321, ordnungsamt@giessen.de

Für Wohnorte im Landkreis Gießen ist die Ausländerbehörde des Landkreises zuständig. Diese finden Sie am Riversplatz 1-9, 35394 Gießen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt: +49 (0) 641 9390-0, auslaenderbehoerde@lkgi.de

Wir helfen Ihnen gerne bei der Terminabsprache. Sprechen Sie uns an!

Wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich in der deutschen Sprache noch nicht sicher fühlen, ist es sinnvoll, zu den Ämtern eine Deutsch sprechende Begleitung mitzunehmen.