Inhaltspezifische Aktionen

Rechtsangelegenheiten

Der Bereich B 1 bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten der Universität von der Beratung bis zur Prozessführung.

Dies betrifft Fragestellungen insbesondere

  • zu der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen und Vereinbarungen aller Art, wie z.B. Kaufverträge, Mietverträge
  • zu Forschungsverträgen, insbesondere damit zusammenhängende Fragen, welcher Partei die Ergebnisse und Verwertungsrechte sowie die Veröffentlichungsrechte zustehen
  • zu Kooperationsverträgen mit anderen Hochschulen
  • zu Kooperationsverträgen mit außeruniversitären Einrichtungen
  • zu arbeits- und beamtenrechtlichen  Problemen, sofern nicht das Personaldezernat bereits weiterhelfen konnte
  • zu tierärztlichen Behandlungsverträgen
  • zur Anmeldung von Patenten
  • zum Haftungsrechts
  • zum Grundstücksrecht
  • zu den von der Universität verwalteten Stiftungen
  • zum Unfallversicherungssschutz
  • zum Urheberrecht
  • zum Prüfungsrecht
  • zur Gestaltung von Satzungen und Ordnungen
  • zu Verfahren der Gremien und deren Geschäftsordnungen
  • zum Steuerrecht
  • im Zusammenhang mit der Privatisierung des Universitätsklinikums
  • zum Hausrecht
  • zur Vergabe von Aufträgen, sofern nicht das Dezernat Liegenschaften, Bau und Technik weiterhelfen konnte, insbesondere zu Submissionen
  • zum Schadensersatz.
  • Für das Thema "Erfindungsmeldungen" ist seit März 2015 die Stabsabteilung WTT (Wissens- und Technologietransfer) zuständig, nicht mehr Dezernat B. Für die Angehörigen der JLU steht auf der WTT-Homepage auch ein entsprechendes Formular zur Meldung von Diensterfindungen zur Verfügung.

Dies  stellt nur einen Auszug der Rechtsgebiete dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern Sie ein rechtliches Problem außerhalb der oben aufgeführten Rechtsgebiete haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates gerne zur Verfügung.

 

Hier finden Sie nähere Informationen zu folgenden Themen: 

Mittelhessenvertrag 

Mittelhessische Hochschulen setzen erfolgreiche Zusammenarbeit fort

Die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Philipps-Universität Marburg und die Fachhochschule Gießen-Friedberg wollen ihre Zusammenarbeit fortsetzen und intensivieren. Zu diesem Zweck haben die Hochschulen einen Vertrag abgeschlossen, der eine Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2005 erneuert.

Die aktuelle Rahmenvereinbarung zur Kooperation zwischen den o.a. Hochschulen ("Mittelhessenvertrag") wurde am 09.02.2011 unterzeichnet und ist am 10.02.2011 in Kraft getreten.

Als Felder der verstärkten Zusammenarbeit nennt der Vertrag: „Austausch bzw. eine gemeinsame Nutzung von Lehrangeboten und Lehrdeputaten; eine abgestimmte Schwerpunktbildung; die Einrichtung neuer gemeinsamer Studienangebote; ein Zusammenwirken in der wissenschaftlichen Weiterbildung und in der postgradualen Ausbildung; wissenschaftliche Weiterqualifikation; strukturierte Kooperation der medizinischen Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität und der Philipps-Universität Marburg.“

In der Präambel der Rahmenvereinbarung, die Prof. Dr. Katharina Krause, Präsidentin der Philipps-Universität Marburg und die Präsidenten der Justus-Liebig Universität Gießen, Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, und der Fachhochschule Gießen-Friedberg, Prof. Dr. Günther Grabatin, unterzeichnet haben, heißt es: „Mit diesen Kooperationen sollen die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und die Verantwortung für die Region in stärkerem Maße gemeinsam wahrgenommen werden.“

Forschungs- und Entwicklungsvertrag

In verschiedenen Fällen ist der Abschluss eines sog. Forschungs- und Entwicklungsvertrages (FuE-Vertrag) mit einem Drittmittelgeber oder der Abschluss eines Kooperationsvertrages erforderlich. 

Alle FuE-Verträge werden grundsätzlich - vor der Unterschrift durch den Präsidenten - durch das Dezernat B geprüft. Bitte senden Sie deshalb Ihre Vertragsentwürfe möglichst frühzeitig zur Prüfung an das Dezernat B 1 in der Ludwigstraße 23, 35390 Gießen.

Dezernat B hat in diesem Zusammenhang auch ein entsprechendes Vertragsmuster (als word-Fassung sowie als pdf-Fassung) erarbeitet. Bitte prüfen Sie, inwieweit das Muster für Ihre Zwecke verwandt werden kann.

Tritt die Universität als Vertragspartner auf, so muss die Parteibezeichnung wie folgt lauten:

Justus-Liebig-Universität Gießen
vertreten durch die Präsidentin
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Zusätzlich sind die Projektverantwortlichen und das Fachgebiet im Vertrag zu bezeichnen.

Gewünschte Vertragsmodifikationen klären Sie bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats B 1.

Weitere Informationen rund um das Thema Forschung finden Sie im Übrigen auf den Seiten der Stabsabteilung Forschung.

Urheberrechtsgesetz

§ 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) - Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

Link zum Fragebogen Evaluierung § 52a UrhG 
(Rücksendung bis zum 01.09.2011 an Dezernat B 1.2, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen)

Hintergrund:

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat den Hochschulen einen vom Bundesministerium der Justiz entwickelten Fragebogen übersandt, mit dem die entsprechenden Angaben für das Sommersemester 2011 durch die Hochschulen bei den Professorinnen und Professoren eingeholt werden sollen.

Die Professorinnen und Professoren werden bzw. wurden bereits durch die Dekanate aufgefordert, den Fragebogen bis spätestens 01.09.2011 auszufüllen und an das
Dezernat B der JLU zurück zu senden.

Die einzelnen Fragebögen werden sodann seitens des Rechtsdezernates zusammengefasst und die Informationen für die JLU an das HMWK übermittelt.

Den Fragebogen finden Sie als Formular unter dem Link Urheberrecht-Fragebogen; eine Word-Fassung steht leider nicht zur Verfügung.

Den gesamten Text des Urheberrechtsgesetzes finden Sie hier.

Spionageprävention

Hier folgt der Text