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Rechtsangelegenheiten

Der Bereich B 1 bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten der Universität von der Beratung bis zur Prozessführung.

Dies betrifft Fragestellungen insbesondere

  • zu der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen und Vereinbarungen aller Art, wie z.B. Kaufverträge, Mietverträge
  • zu Forschungsverträgen, insbesondere damit zusammenhängende Fragen, welcher Partei die Ergebnisse und Verwertungsrechte sowie die Veröffentlichungsrechte zustehen
  • zu Kooperationsverträgen mit anderen Hochschulen
  • zu Kooperationsverträgen mit außeruniversitären Einrichtungen
  • zu arbeits- und beamtenrechtlichen  Problemen, sofern nicht das Personaldezernat bereits weiterhelfen konnte
  • zu tierärztlichen Behandlungsverträgen
  • zur Anmeldung von Patenten
  • zum Haftungsrechts
  • zum Grundstücksrecht
  • zu den von der Universität verwalteten Stiftungen
  • zum Unfallversicherungssschutz
  • zum Urheberrecht
  • zum Prüfungsrecht
  • zur Gestaltung von Satzungen und Ordnungen
  • zu Verfahren der Gremien und deren Geschäftsordnungen
  • zum Steuerrecht
  • im Zusammenhang mit der Privatisierung des Universitätsklinikums
  • zum Hausrecht
  • zur Vergabe von Aufträgen, sofern nicht das Dezernat Liegenschaften, Bau und Technik weiterhelfen konnte, insbesondere zu Submissionen
  • zum Schadensersatz.
  • Für das Thema "Erfindungsmeldungen" ist seit März 2015 die Stabsabteilung WTT (Wissens- und Technologietransfer) zuständig, nicht mehr Dezernat B. Für die Angehörigen der JLU steht auf der WTT-Homepage auch ein entsprechendes Formular zur Meldung von Diensterfindungen zur Verfügung.

Dies  stellt nur einen Auszug der Rechtsgebiete dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern Sie ein rechtliches Problem außerhalb der oben aufgeführten Rechtsgebiete haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates gerne zur Verfügung.

 

Hier finden Sie nähere Informationen zu folgenden Themen: 

Forschungs- und Entwicklungsvertrag

In verschiedenen Fällen ist der Abschluss eines sog. Forschungs- und Entwicklungsvertrages (FuE-Vertrag) mit einem Drittmittelgeber oder der Abschluss eines Kooperationsvertrages erforderlich. 

Alle FuE-Verträge werden grundsätzlich - vor der Unterschrift durch den Präsidenten - durch das Dezernat B geprüft. Bitte senden Sie deshalb Ihre Vertragsentwürfe möglichst frühzeitig zur Prüfung an das Dezernat B 1 in der Ludwigstraße 23, 35390 Gießen.

Dezernat B hat in diesem Zusammenhang auch ein entsprechendes Vertragsmuster (als word-Fassung sowie als pdf-Fassung) erarbeitet. Bitte prüfen Sie, inwieweit das Muster für Ihre Zwecke verwandt werden kann.

Tritt die Universität als Vertragspartner auf, so muss die Parteibezeichnung wie folgt lauten:

Justus-Liebig-Universität Gießen
vertreten durch die Präsidentin
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Zusätzlich sind die Projektverantwortlichen und das Fachgebiet im Vertrag zu bezeichnen.

Gewünschte Vertragsmodifikationen klären Sie bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats B 1.

Weitere Informationen rund um das Thema Forschung finden Sie im Übrigen auf den Seiten der Stabsabteilung Forschung.

Spionageprävention

Der Verfassungsschutzbund stellt deutschlandweit eine Zunahme von Verdachtsmeldungen und konkreten Fällen von Spionagetätigkeiten fest, denen sich verschiedene Akteure und Institutionen ausgesetzt sehen. Bei Bemühungen fremder Nachrichtendienste, Informationen zu sammeln, sind nicht zuletzt der öffentliche Dienst und im Speziellen Hochschulen ein lukratives Ziel. Hierbei spielen insbesondere „menschliche Quellen“ eine wichtige Rolle. Die Vorgehensweisen sind teils so subtil, dass betroffenen Personen meist nicht bewusst ist, dass sie im Fokus stehen und Informationen preisgeben.

Um Mitarbeitende der Landesverwaltung zu befähigen, Spionageversuche zu erkennen, hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen ein Informationsblatt erstellt, welches Sie sensibilisieren und zu einem reflektierten und bedachten Handeln anregen soll: LfV Hessen sensibilisiert öffentliche Stellen | verfassungsschutz.hessen.de

Infoblätter:

Weiterführende Links: 
Bundesamt für Verfassungsschutz - Spionage- und Proliferationsabwehr

Bitten seien Sie aufmerksam und hinterfragen Sie ihr eigenes Verhalten.
Unser bester Schutz ist die Integrität aller Mitglieder und Angehörigen der JLU.

Sollten Ihnen Sachverhalten auffallen, die auf eine mögliche Spionagetätigkeit hinweisen könnten, informieren Sie bitte
Herrn Andreas Lehmann, Leiter Rechtsabteilung, Tel.: 12200
Frau Ines M. Waidmann, Rechtsabteilung, Tel.: 12240

E-Mail-Adresse: spionagepraevention