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Tipps zum aktiven Rekrutieren

Erhalten Sie hier einen Überblick darüber, in welchem Schritt des Berufungsverfahrens in welcher Form aktiv rekrutiert werden soll.

In der Planungsphase
Gemäß §3 Abs. 1 der Berufungsordnung der JLU müssen Überlegungen zur aktiven Rekrutierung bereits in der Berufungsplanung und im Freigabeantrag dargelegt werden. In dieser Phase liegt die Verantwortung zum aktiven Rekrutieren bei den entsprechenden Dekanaten.

In der Planungsphase sollten Sie den Frauenanteil an Ihrem Fachbereich prüfen, um herauszufinden, ob eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils nach HGlG besteht. Zur Prüfung des Frauenanteils kann, neben den am Fachbereich erhobenen Daten, der statistische Anhang des Gleichstellungskonzepts 2.0 der JLU (Frauenförderplan gemäß HGlG) verwendet werden.

Um sich einen Überblick über das Bewerberinnenpotential zu verschaffen, können Sie beispielsweise über Fachgesellschaften, Datenbanken und Wissenschaftsorganisationen nach Frauen im fachlichen Gebiet der Professur suchen.

Die Ergebnisse dieser ersten Recherche geeigneter Wissenschaftlerinnen können auch als Orientierung für die Ausrichtung der Denomination dienen.

Der Ausschreibungstext selbst sollte so spezifisch wie nötig und so offen wie möglich formuliert sein. Bei der Vermeidung von Stereotypen hilft der Gender Decoder der TU München. Bitte beachten Sie, dass der Ausschreibungstext qualifizierte Frauen gezielt zur Bewerbung auffordern soll.

Im Freigabeantrag muss dargelegt werden, wie das Bewerberinnenpotential eingeschätzt wird und wie im Berufungsverfahren aktiv rekrutiert werden soll.

 

Während der Bewerbungsfrist:
Die Verantwortung für das Thema aktive Rekrutierung trägt gemäß §3 Abs. 2 der Berufungsordnung der JLU nach Freigabe der Vorsitz der Berufungskommission. Sie / Er kann sich die Unterstützung der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs einholen.

Geeignete Kandidatinnen sind beispielsweise per E-Mail und parallelen (ggf. mehrfachen) Anrufen der/des Kommissionsvorsitzenden gezielt auf die Stellenausschreibung aufmerksam zu machen und zur Bewerbung einzuladen.

Zur Identifikation geeigneter Kandidatinnen stehen Ihnen unter anderem die Datenbanken und Netzwerke in der Rubrik Datenbanken zur aktiven Rekrutierung zur Verfügung. Generell kann die Suche geeigneter Kandidatinnen unter anderem über das Internet, beispielsweise über oben genannte Datenbanken und Wissenschaftsorganisationen, sowie über Fachgesellschaften, Nachfrage bei der Stabsabteilung Forschung (StF) oder die Ansprache von Fachkolleginnen bzw. -kollegen erfolgen.

Bei der Ansprache geeigneter Kandidatinnen ist zu beachten, dass den potentiellen Bewerberinnen mitgeteilt werden muss, in welchem Rahmen man auf sie aufmerksam geworden ist und welche Bedeutung der aktiven Ansprache zukommt (vgl. §3 Abs. 2 der Berufungsordnung der JLU). Bewerberinnen, die aktiv rekrutiert worden sind, erlangen dadurch keinen Vorteil im Rahmen des Berufungsverfahrens. Sie müssen sich, ebenso wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber, nach Maßgabe von Eignung, Leistung und Befähigung in einem qualitätsgesicherten Auswahlprozess durchsetzen.

 

Dokumentation der aktiven Rekrutierung

Gemäß §3 Abs. 2 der Berufungsordnung der JLU muss die aktive Rekrutierung angemessen dokumentiert werden. Es sollten alle Arbeitsschritte zur Recherche und Ansprache geeigneter Kandidatinnen dargelegt werden. Dokumentiert werden sollten neben Recherchebemühungen der Dekanate und der Kommissionsvorsitzenden auch, sofern für die aktive Rekrutierung relevant, Auswahlvermerke, Sitzungsprotokolle, Aktennotizen zu Telefongesprächen sowie Anschreiben an geeignete Kandidatinnen. Nutzen Sie für die Dokumentation der aktiven Rekrutierung gerne die Dokumentationshilfe der JLU.