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Vorschlagsrunde

Antragsverfahren:

Zur Antragstellung ist ein vorgegebenes Antragsformular zu verwenden.

Bitte beachten Sie hierbei:

  • das Antragsformular - der Umfang der darin enthaltenen Begründung darf 4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12 Punkte, Zeilenabstand 1,15 Zeilen) nicht überschreiten; darin soll das didaktische Konzept klar erläutert sein,
  • Anlagen dürfen einen Umfang von 4 Seiten nicht überschreiten,
  • Wenn möglich, kann eine kurze Evaluation (max. 4 Seiten) zusätzlich beigefügt werden.

Projekte, die in den vergangenen Jahren bereits eingereicht wurden, können erneut vorgeschlagen werden, soweit eine Weiterentwicklung erkennbar ist; hiervon ausgeschlossen sind Projekte, die bereits mit dem Preis ausgezeichnet wurden.

Hinweis: Aktive Jurymitglieder dürfen nicht für den Hochschullehrpreis vorgeschlagen werden. Ehemalige Jurymitglieder dürfen mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Gremium zwei Jahre lang nicht für den Hochschullehrpreis vorgeschlagen bzw. berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Studierende, Lehrende und in der Verwaltung tätige. Die Anträge inkl. aller Unterlagen sind bis 22.12.2023 per Mail an lehrpreis bei der Stabsabteilung Lehre einzureichen.

 

Ansprechpartnerin ist:

Beate Lührmann

Stabsabteilung Studium und Lehre

Referentin für Studium und Lehre (StL1)
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Tel.: 0641 / 99 - 12151
Fax: 0641 / 99 - 12129

lehrpreis

Die eingereichten Vorschläge werden über die Hochschulleitung dem Ministerium eingereicht. Diese werden von einer vom Ministerium eingesetzten Jury geprüft, die paritätisch mit Studierenden und Lehrenden sowie einem Vertreter des Ministeriums besetzt ist. Nach einer ersten Auswahl werden Besuche (vor Ort oder online) an den Hochschulen durchgeführt. Ein Besuch der Projekte in diesem Zeitraum muss grundsätzlich möglich sein und ist Voraussetzung für die Antragseinreichung.

Weitere Informationen zu dem Preis finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst .