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Willkommen auf der ver.di Präsenz der JLU Gießen

21.000 fordern 3.000 Euro Inflationsausgleich

© Daniel Behruzi

»Hessens Landesbeschäftigte können und wollen nicht warten«, stellt Johannes Reinhard von den ver.di-Vertrauensleuten an der TU Darmstadt klar. »Wegen der hohen Preise kommen viele kaum noch über die Runden. Deshalb fordern wir einen Inflationsausgleich – jetzt, vor der Tarifrunde im nächsten Jahr.«

Mehr als 21.000 Beschäftigte haben den Appell an die Landesregierung unterschrieben, eine Prämie von 3.000 Euro zu zahlen. Doch die schwarz-grüne Koalition stellt sich stur und verweist auf den bis Ende Januar laufenden Tarifvertrag. Erst dann könne über Lohnerhöhungen verhandelt werden.

»Die Landesregierung lässt ihre Beschäftigten im Regen stehen. Das ist absolut enttäuschend und macht uns wütend«, sagt Johannes Reinhard. »Deshalb bereiten wir uns auf eine kraftvolle Tarifrunde vor. Die Kampagne für den Inflationsausgleich war dafür ein super Start.« Im Sommer liefen ver.di-Aktive in ganz Hessen durch die Landeseinrichtungen, sprachen mit ihren Kolleg*innen und sammelten Unterschriften. »Dadurch sind wir stärker geworden«, bilanziert Johannes Reinhard. »Jetzt gehen wir die Tarifrunde an. Klar ist: Dann geht es nicht um Einmalzahlungen, sondern um dauerhaft mehr Geld.«

(Quelle: mittendrin Nr. 5)

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Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl und unterstützen Sie die Liste ver.di/GEW mit Ihrer Stimme!
Unbefristete Arbeitsverträge sind der Normalfall, die Befristung von Arbeitsverträgen braucht einen sachlichen Grund. Dieser Grundsatz des europäischen Arbeitsrechts muss auch in der deutschen Wissenschaft gelten. Von diesem Grundsatz geleitet formuliert ver.di die folgenden Anforderungen an die von der Bundesregierung angekündigte Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Auch in der Wissenschaft muss es für Daueraufgaben Dauerstellen geben.
Doppelwumms und Gaspreisbremse – ver.di-Positionen zu den Entlastungsplänen der Bundesregierung
Wie kann ich aktiv werden?
Gewerkschaft steht und fällt mit aktiven Mitgliedern. Komm zu unseren Treffen, werde Mitglied und bringe Dich in deine Interessenvertretung an der JLU ein. Wir setzen inhaltliche Schwerpunkte mit Vorträgen, Flyern und Aktionen, veranstalten gemeinsame Freizeitaktivitäten und kämpfen für unsere Interessen, seien es Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, Eingruppierung oder ganz alltägliche Fragen, wie die nach kostenlosem Sprudel an heißen Tagen.
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ver.di Positionspapier: Schluss mit dem Befristungswahn

Unbefristete Arbeitsverträge sind der Normalfall, die Befristung von Arbeitsverträgen braucht einen sachlichen Grund. Dieser Grundsatz des europäischen Arbeitsrechts muss auch in der deutschen Wissenschaft gelten. Von diesem Grundsatz geleitet formuliert ver.di die folgenden Anforderungen an die von der Bundesregierung angekündigte Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Auch in der Wissenschaft muss es für Daueraufgaben Dauerstellen geben.

Eindrücke von der #echtgerecht Demo in Frankfurt vom 22.10.22

Am 22.10.22 haben in Frankfurt zwischen drei- und fünftausend Menschen für soziale Gerechtigkeit gerade in Krisenzeiten demonstriert. Dies war nur eine von mehreren Demonstrationen zu denen unter anderem die DGB-Gewerkschaften aufgerufen hatten. Einige Mitglieder unserer ver.di-Betriebsgruppe haben teilgenommen und diese Fotos mitgebracht.

"Das fängt ja gut an…" (Flyer)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit Ablauf des Monats Dezember wird ein erstes Ergebnis aus der Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten des Landes Hessen spürbar: Die Auszahlung des ersten Teils der „Corona-Prämie“ in Höhe von 500 € wird für die Tarifbeschäftigten mit dem Dezembergehalt ausgezahlt. Auszubildende und Praktikant*innen erhalten 250 € (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Sie ist abgabenfrei und somit brutto wie netto auszuzahlen...

Kein wenn und aber! Deine Rechte im Streik!

Speziell im Arbeitskampf kommt es auf die Beteiligung und Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen – ohne Streik wären Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“, formuliert selbst das Bundesarbeitsgericht. Deswegen ist es notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen. [..]

Auftakt Tarifverhandlungen Landesbeschäftigte - Wertschätzung muss sich jetzt zeigen

Frankfurt, 1. September 2021. Beim Auftakt der Tarifverhandlungen für die hessischen Landesbeschäftigten hat das Land kein Angebot vorgelegt. Innenminister Beuth würdigte zwar ausdrücklich die Leistungen der Beschäftigten in der Pandemie als herausragend und bedankte sich bei ihnen. Insgesamt würden die Gewerkschaftsforderungen das Land aber finanziell überfordern. Um eine angemessene Erhöhung zu finden, müsse weiter miteinander gesprochen werden.

Flutopfer: ver.di leistet finanzielle Soforthilfe für Mitglieder

Mitte Juli wurden insbesondere Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von heftigen Regenfällen heimgesucht. Die Folge sind Überschwemmungen, es sind zahlreiche Tote zu beklagen und es gibt immer noch viele Vermisste. Viele Menschen aus den betroffenen Regionen haben ihre Existenz verloren. „Den Opfern der Flutkatastrophe, den Familien, die Angehörige verloren haben, und denjenigen, deren Hab und Gut vom Wasser zerstört wurde, gilt unsere Solidarität und Anteilnahme", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
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Vertrauensleute

Tierpfleger, stellv. Vorsitzender des Personalrats
Tel.: 0641-99 12995

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Gremien

Unsere ver.di-Mitglieder sind in Gremien der Justus-Liebig-Universität und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vertreten und engagieren sich dort für Eure Belange.

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Termine

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Tarifverträge

Hier finden Sie die aktuellen Tarifabschlüsse für den Öffentlichen Dienst in Hessen.

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Was haben Gewerkschaften mit Tarifabschlüssen zu tun?

Hier finden Sie die aktuellen Tarifabschlüsse für den Öffentlichen Dienst in Hessen. Tarifverträge sind keine Geschenke des Arbeitgebers - in unserem Fall des Landes Hessen - oder "automatische" Lohnsteigerungen und Urlaubsverlängerungen als Ausdruck der Wertschätzung unser täglichen Arbeit. Sie sind Ergebnis teils harter Verhandlungen zwischen Gewerkschaften (z.B. Ver.di, GEW, Beamtenbund usw.) und den Verantwortlichen auf der Landesebene. Sie sind Ausdruck eines Kräfteverhältnisses: Haben die Gewerkschaften mehr Mitglieder, kann im Fall von stockenden Verhandlungen durch einen wirkungsvollen Streik Druck ausgeübt werden.

Die Landesregierung wiederum kann bei fehlenden Mitgliedern und geringer Beteiligung von organisierten Beschäftigten darauf verweisen, dass die Verhandlungsführer nur für wenige sprechen. Deshalb ist es für gute Tarifabschlüsse wichtig, dass so viele wie möglich, ob jung ob alt, ob Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Mitglied bei einer der DGB-Gewerkschaften werden.

Wie andere Arbeitgeber macht es uns als organisierten Arbeitnehmern die Landesregierung schwer, neue Mitglieder zu gewinnen, weil das, was mittlerweile immer weniger Gewerkschaftsmitglieder in den Tarifverhandlungen erkämpft haben, für "allgemeingültig" erklärt wird. Das heißt, dass auch die Nicht-Miglieder die Lohnsteigerungen, Bonuszahlungen und Urlaubstage erhalten, für die andere ihren Arbeitsplatz verlassen, Flugblätter verteilt und eventuell Streit mit ihren Vorsitzenden risikiert haben.

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Tarifeinigung März 2019

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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen (Stand: 2017)

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ver.di steht für Solidarität. Eine Gemeinschaft, die die Arbeitsbedingungen von Heute verbessert und die Welt von Morgen erschafft. Hier bekommst Du eine Community, die dir Antworten auf die Fragen der Arbeits- und Lebenswelt gibt. Gemeinsam setzen wir uns für eine Arbeitnehmergerechte (Hochschul-)Politik ein.

 

 

Hier der LINK zur Beantragung der Mitgliedschaft: https://mitgliedwerden.verdi.de/beitritt/verdi

Meine Vorteile als ver.di Mitglied:

Rechtsschutz

Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen. Der Rechtschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung. Bereits ab Beginn der Mitgliedschaft werden Rechtsauskünfte im Rahmen der Mitgliederbetreuung erteilt

Arbeitszeugnis

Wie sollte ein Arbeitszeugnis eigentlich formal korrekt aufgebaut sein? Was sollte drinstehen und was nicht?  Worauf haben Sie als Arbeitnehmer/in Anspruch? Was sagt das Gesetz? Diese und die weiteren Fragen bekommen ver.di-Mitglieder in der kostenlosen Arbeitszeugnisberatung ihrer Gewerkschaft beantwortet. Die Fachleute von ver.di nehmen Ihr Arbeitszeugnis unter die Lupe und helfen Ihnen dabei, Fehler oder unfaire Bewertungen schnell zu erkennen und zu korrigieren. Und auch wenn es Ihr Chef gut mit Ihnen meint, können ihm unglückliche Formulierungen unterlaufen sein, die unbeabsichtigte Signale enthalten. Die ver.di-Arbeitszeugnisberatung hilft, diese Tücken zu erkennen und Fehler zu vermeiden.

Freizeitunfallversicherung

ver.di hat eine Unterstützungseinrichtung für ihre Mitglieder gegründet, die eine finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen in Form von Krankenhaustagegeld, sowie eine Entschädigung bei Todesfällen und bei Invalidität gewähren kann.

Die Leistungen erhalten alle ver.di-Mitglieder, die der Gewerkschaft mindestens 6 Monate angehören und für diese Zeit satzungsgemäße Beiträge gezahlt haben. Die Unterstützung muss im zuständigen ver.di-Bezirk beantragt werden. Die entsprechenden Formulare sind beim Bezirk erhältlich oder können im Mitgliedernetz heruntergeladen werden.

Lohnsteuerservice

Gut, wenn man ver.di-Mitglied ist: Hier gib es den ver.di-Lohnsteuerservice. Dieser Beratungsservice hilft bundesweit ver.di-Mitgliedern exklusiv bei ihren Fragen rund um die Steuererklärung.  Über 70.000 ver.di-Mitglieder nutzen die Dienste der Lohnsteuerbeauftragten bereits und konnten dank der kleinen und großen Steuertipps unserer Berater/innen jede Menge sparen.

Das Beste: Damit Sie auch wirklich was davon haben, sind die Kosten für die Beratung bereits mit Ihrem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag abgegolten!

Streikunterstützung

Bis es zu einem Streik kommt, muss viel passieren. Trotzdem ist der Streik als ultima ratio bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen keine Seltenheit. Allein in den letzten beiden Jahren mussten über eine halbe Million Beschäftigte in den Ausstand treten, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.
Gut, wenn man dann auf den Schutz von ver.di bauen kann. Denn: Wenn es hart auf hart kommt und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellt, hilft ver.di, dass die finanziellen Einbußen der Streikenden möglichst gering bleiben. Als Mitglied erhalten Sie im Streikfall finanzielle Unterstützung.

Verbrauchervorteile

Der ver.di Mitgliederservice bietet für viele ver.di-Mitglieder eine Vielzahl von exklusiven Angeboten aus den Bereichen: Vorsorgen, Finanzangebote, Reisen und Freizeit. Qualität und Service werden vom ver.di Mitgiederservice ständig geprüft. Alle Produktpartner gewähren ver.di-Mitgliedern Preisvorteile.

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großer Fisch jagt kleine Fische - kleine Fische jagen großen Fisch!

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Unser Flyer zur Personalratswahl 2021

Sie können den Flyer auch hier im PDF-Format herunterladen.

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Unser Flyer zur Hauptpersonalratswahl 2021

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Die ersten Artikel aus der Lokalpresse zu unserer Aktion im Rahmen der #AktionswocheWissenschaft sind jetzt verfügbar:

„Jung, akademisch, prekär?“ (Gießener Anzeiger)

Kritik an Langzeitbefristung (Gießener Allgemeine)