Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium kann helfen, das Studium zu „entschleunigen“, indem ein Fachsemester auf zwei „Echtzeit“-Semester gestreckt wird.
Voraussetzungen:
- Eingeschrieben in einem zulassungsfreien Studiengang.
- Die Studien-/Prüfungsordnung schließt Teilzeit nicht aus.
- Nur ein Studiengang möglich (kein Doppelstudium).
- Kein Promotionsstudium.
Regelungen:
- Semester im Teilzeitmodell zählen als halbe Fachsemester, aber als volle Hochschulsemester.
- Die Kreditpunkt-Menge pro Semester reduziert sich in der Regel auf die Hälfte.
- Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich entsprechend (außer bei Abschlussarbeiten).
- Der Semesterbeitrag bleibt unverändert.
WICHTIG (BAföG):
- Ein Teilzeitstudium schließt die BAföG-Förderung aus. Prüfen Sie in diesem Fall die Option auf Arbeitslosengeld II (hierfür müssen Sie jedoch eine gewisse Arbeitskraft am Markt signalisieren).
Antrag:
- Sie können den Antrag in jedem Semester innerhalb der Regelstudienzeit stellen (Dauer: zwei aufeinanderfolgende Semester, mehrfach wiederholbar, bis zur maximalen Streckung auf die doppelte Regelstudienzeit).
- Der Antrag erfolgt im GUDE-Portal unter „Veränderungsmitteilung“. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.
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