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Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium kann helfen, das Studium zu „entschleunigen“, indem ein Fachsemester auf zwei „Echtzeit“-Semester gestreckt wird.

Voraussetzungen:

  • Eingeschrieben in einem zulassungsfreien Studiengang.
  • Die Studien-/Prüfungsordnung schließt Teilzeit nicht aus.
  • Nur ein Studiengang möglich (kein Doppelstudium).
  • Kein Promotionsstudium.

Regelungen: 

  • Semester im Teilzeitmodell zählen als halbe Fachsemester, aber als volle Hochschulsemester.
  • Die Kreditpunkt-Menge pro Semester reduziert sich in der Regel auf die Hälfte.
  • Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich entsprechend (außer bei Abschlussarbeiten).
  • Der Semesterbeitrag bleibt unverändert.

WICHTIG (BAföG):

  • Ein Teilzeitstudium schließt die BAföG-Förderung aus. Prüfen Sie in diesem Fall die Option auf Arbeitslosengeld II (hierfür müssen Sie jedoch eine gewisse Arbeitskraft am Markt signalisieren).

Antrag:

  • Sie können den Antrag in jedem Semester innerhalb der Regelstudienzeit stellen (Dauer: zwei aufeinanderfolgende Semester, mehrfach wiederholbar, bis zur maximalen Streckung auf die doppelte Regelstudienzeit).
  • Der Antrag erfolgt im GUDE-Portal unter „Veränderungsmitteilung“. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.

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