Beurlaubung
Gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen können Sie sich aus Gründen von Mutterschutz, Elternzeit (bis zum 3. Lebensjahr, anteilig bis zum 8. Lebensjahr) oder wegen der Pflege von Angehörigen beurlauben lassen.
- Dauer: In der Regel maximal sechs Semester. Wichtig: Urlaubssemester aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege zählen nicht als Fachsemester.
- Studium während der Beurlaubung: Sie dürfen dennoch an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Leistungen erbringen.
- Wichtige Ausnahme: Bei Staatsexamensstudiengängen müssen Sie vorab klären, ob eine bestimmte Anzahl an „echten“ Fachsemestern (ohne Beurlaubung) für die Anmeldung zur Abschlussprüfung nötig ist.
- Status: Sie bleiben als Studierende/r krankenversichert und zahlen den Semesterbeitrag. Dienste wie das Studentenwerk, Bibliotheken und das Deutschlandticket stehen weiterhin zur Verfügung (Erstattung des Deutschlandtickets beim AStA möglich).
- WICHTIG (BAföG): Während einer Beurlaubung werden keine BAföG-Leistungen gewährt. Informieren Sie die BAföG-Abteilung zwingend! Prüfen Sie alternativ die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld II.
- Antrag: Schriftlich mit Begründung und Nachweisen (Mutterpass, Attest, Geburtsurkunde oder Pflegegutachten). Ein Antrag im laufenden Semester ist möglich, eine rückwirkende Beurlaubung ist jedoch ausgeschlossen.
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