Höhere Fachsemester
Hochschulortwechsel
Wer für denselben Studiengang an einer deutschen Hochschule endgültig eingeschrieben ist, kann sich für das nächsthöhere Fachsemester an der JLU bewerben.
"Quereinstieg"
Wer in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht hat, die für den angestrebten Studiengang anerkannt werden, kann sich für das nächsthöhere Fachsemester an der JLU bewerben.
Höherstufung
Wer für einen Studiengang an der JLU eingeschrieben ist und aufgrund von anerkennbaren Leistungen eine Anerkennung für ein höheres Fachsemester hat, kann sich für einen Studienplatz im entsprechend höheren Fachsemester bewerben.
für ein höheres Fachsemester
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn eine Anerkennung von mindestens einem Fachsemester vorliegt bzw. der Nachweis, dass der/die Antragssteller/in bereits ein oder mehrere Semester in demselben Studiengang immatrikuliert war. Achtung: Bei Bachelor und Masterstudiengängen ist i.d.R. immer eine Anerkennung der Leistungen notwendig und wenn diese nicht vorliegt, muss die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgen.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn das konkrete Fachsemester auch angeboten wird. In Studiengängen, die nur zum Wintersemester beginnen, werden im Sommersemester nur Veranstaltungen in „geraden“ Fachsemestern (2., 4., 6. usw.) und im Wintersemester entsprechend nur in "ungeraden" Fachsemestern angeboten. Eine Bewerbung setzt also eine Anerkennung für ein entsprechendes Fachsemester voraus.
Anerkennung von Fachsemestern
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Die Anerkennung von Fachsemestern ist in der Regel bei dem Prüfungsamt der JLU zu beantragen, das für den gewünschten Studiengang zuständig ist.
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Lehramtsstudiengänge
Für die Anerkennung ist die Hessische Lehrkräfteakademie - Prüfungsstelle Gießen zuständig. -
Medizin und Zahnmedizin sowie Tiermedizin
bitte beachten Sie die speziellen Hinweise Medizin/Zahnmedizi n sowie Tiermedizin !
Studiengangspezifische Nachweise
Eignungsprüfungen:
Bitte beachten Sie, dass es für einige Studiengänge und -fächer Eignungsprüfungen (die auch bei der Einschreibung in ein höheres Fachsemester vorgelegt werden müssen) gibt. Diese werden an der Universität Gießen nur während des Bewerbungsverfahrens für das Wintersemester angeboten. Mehr
Sprachvoraussetzungen:
Bitte beachten Sie, dass es für einige Studiengänge und -fächer Sprachvoraussetzungen (die auch bei der Einschreibung in ein höheres Fachsemester vorgelegt werden müssen) gefordert sind. Mehr
Hinweis für Bewerber/innen für das 1. und höhere Fachsemester mit nicht deutscher HZB
Sie müssen Sprachkenntnisse (Deutsch und/oder Englisch) im bestimmten Umfang bereits bei der Bewerbung nachweisen.
Mehr
(Höherstufung, Hochschulortwechsel, Quereinstieg)
- Bewerbung
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Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge
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für ein Sommersemester 15.01.
(Nachreichfrist der Anerkennungsbescheide i.d.R. bis 28.02.) -
für ein Wintersemester 15.07.
(Nachreichfrist der Anerkennungsbescheide i.d.R. bis 31.08.)
Einschreibefrist für nicht-zulassungsbeschränkte Studiengänge
Das Ende der Einschreibefist wird in jedem Jahr neu festgelegt, bitte erkundigen Sie sich während der Einschreibephase im Bewerbungsportal.
Bewerbungsformular
Für ein höheres Fachsemester bewerben sich alle Studieninteressierten (unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft oder ihrer bisherigen Schul- und Studienzeugnisse) direkt bei der Universität Gießen.
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für ein Sommersemester 15.01.
- Hinweis auf Fristen
- Bewerbungsformular für internationale
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Hinweis für internationale Bewerbende
Für ein höheres Fachsemester bewerben sich alle Studieninteressierten (unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft oder ihrer bisherigen Schul- und Studienzeugnisse) direkt bei der Universität Gießen.
- Studienplatzvergabe
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Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
Wer sich fristgerecht für einen Studiengang und ein Fachsemester bewirbt, das nicht zulassungsbeschränkt ist und alle Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Studienplatz.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Liste der zulassungsbeschränkten Studiengänge
Eine Zulassung für ein höheres Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachsemester mindestens ein freier Studienplatz zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen der Anzahl der verfügbaren Studienplätze und der Anzahl bereits immatrikulierten Studierenden in dem betreffenden Fachsemester. Es können dabei auch mehrere Semester eines Studienabschnitts zusammengefasst werden.
Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes bzw. der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.
Bei der Vergabe werden verschiedene Bewerbergruppen nacheinander berücksichtigt. Siehe:
Zum besseren Verständnis und zur Information folgt hier eine Beschreibung der Bewerbergruppen. Rechtlich verbindlich sind die oben genannten Gesetz-/Verordnungstexte:
- an Bewerber/innen, die für ein niedrigeres Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, bereits an der Hochschule endgültig zugelassen sind (sog. „Höherstufung“),
- an Bewerberinnen und Bewerber, deren Zulassung auf den ersten Teil eines Studiengangs beschränkt ist, weil das Weiterstudium an einer deutschen Hochschule nicht gewährleistet ist (Teilstudienplatz),
- an Bewerber/innen, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer EU-Hochschule eingeschrieben sind oder waren (sog. „Ortwechsler“)
- sonstige Bewerber/innen. Darunter fallen z.B. Bewerber/innen, die durch Studienzeiten in demselben Studiengang in einem Land außerhalb der Europäischen Union oder die durch Studienzeiten in einem anderen Studiengang anrechenbare Leistungen für den angestrebten Studiengang erworben haben (sog. „Quereinstieg“).
Gibt es in einer Gruppe mehr Bewerber/innen als Studienplätze, so erfolgt die Auswahl entsprechend des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes, i.d.R. entscheidet das Los. In der 3. Gruppe „Ortswechsler“ werden auch sogenannte Sozialkriterien berücksichtigt.
Für die Anerkennung von Fachsemestern ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig in dem der/die Antragssteller/in geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit (Geburtsort ist im Ausland), so ist die
zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen
zuständig.
Infoblatt
Bewerbung und Zulassung höhere Fachsemester Medizin
Infoblatt Bewerbung und Zulassung höhere Fachsemester Zahnmedizin
Bei Anträgen für einen Quereinstieg im Fach Tiermedizin müssen die Leistungsnachweise beim Studentensekretariat der JLU eingereicht werden. Sie werden dann an das für die Anerkennung zuständige Prüfungsamt weitergeleitet.
Für die Anrechnung eines (1) Fachsemesters ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Studienleistungen in den folgenden Fächern des Vorphysikums (Physik, Chemie und Zoologie) sowie der Studienleistungen in Anatomie, Histologie und Embryologie) notwendig. Die Leistungsnachweise können bis zum 28.02. (Bewerbungsverfahren für ein Sommersemester) und bis zum 31.08. (für ein Wintersemester) nachgereicht werden. Die Bewerbung selbst muss am 15.01. (Sommersemester) bzw. 15.07. (Wintersemester) eingegangen sein (bitte vermerken Sie auf der Bewerbung, dass Leistungsnachweise nachgereicht werden)
Infoblatt Bewerbung und Zulassung höhere Fachsemester Tiermedizin
Aktueller Hinweis zur Bewerbung:
Bewerben Sie sich zum Wintersemester (WS) 2024/25 für:
- Die alte Studien- und Prüfungsordnung vor dem WS 23/24, wenn Sie sich in Ihrem gesamten Studiengang oder in einem Teil des Studiums für mindestens das fünfte Fachsemester bewerben/einschreiben. Hier ist eine Anerkennung/Semestereinstufung der hessischen Lehrkräfteakademie erforderlich.
- Die neue Lehramtsordnung ab dem WS 23/24, wenn Sie sich zum ersten oder dritten Fachsemester bewerben/einschreiben. Bei einer Bewerbung für das dritte Semester ist eine Anerkennung/Semestereinstufung der hessischen Lehrkräfteakademie erforderlich.