Spezielle Informationen für Medizin und Zahnmedizin
Medizin
Für die Anerkennung von Fachsemestern ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig in dem der/die Antragssteller/in geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit (Geburtsort ist im Ausland), so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Zahnmedizin
Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Bewerber / die Bewerberin seinen / ihren Wohnsitz hat. Für Bewerber/innen, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung der bisher erbrachten Studienleistungen durch: Thüringer Landesverwaltungsamt Landesprüfungsamt für Heilberufe
siehe auch Infoblatt Bewerbung und Zulassung höhere Fachsemester Medizin und Zahnmedizin