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Spezielle Informationen für Medizin und Zahnmedizin

Medizin / Zahnmedizin


Für die Anerkennung von Fachsemestern ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig in dem der/die Antragssteller/in geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit (Geburtsort ist im Ausland), so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

siehe auch Infoblatt Bewerbung und Zulassung höhere Fachsemester Medizin und Zahnmedizin