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Dienstbefreiung / Bescheinigung für den Arbeitgeber

Dienstleistende und Berufstätige, die für die Zeit der Studieneinführung freigestellt werden müssen, können bis zum 17. März 2024 bei der Zentralen Studienberatung eine Bescheinigung anfordern, in der die Notwendigkeit, an der Studieneinführung teilzunehmen, betont und der Dienstherr bzw. Arbeitgeber um Freistellung gebeten wird. Bei der schriftlichen Anforderung der Bescheinigung geben Sie bitte Vor- und Nachnamen, das Studienfach sowie Ihre Adresse an. Wir schicken Ihnen dann die Bescheinigung als PDF per Mail.

Bescheinungsanforderung über: