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Studierende haben die Wahl

Online-Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten noch bis zum 22. Juni 2026

Die Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten finden in diesem Jahr für alle studentischen Mitglieder im Sommersemester statt. Die einjährige Amtszeit der Gewählten beginnt mit dem Beginn des akademischen Jahres am 1. Oktober 2026. Gleichzeitig finden auch die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten sowie zum Hilfskräfterat statt.

Die Gremienwahlen werden als Online-Wahl durchgeführt. Die Stimmabgabe ist noch möglich bis zum 22. Juni 2026, 16 Uhr. Wahlberechtigte, die nicht an der elektronischen Wahl teilnehmen wollten, konnten bis zum 18. Mai 2026 (Ausschlussfrist) beim Wahlamt Briefwahl beantragen.

Anmeldung für die Online-Wahl

Zur Anmeldung am Online-Wahlsystem benötigen alle wahlberechtigten Studierenden ihre HRZ-Benutzerkennung sowie ihr X.500/Netzpasswort. Nach Eingabe aller Zugangsdaten kann die Stimmabgabe über das Wahlsystem für alle zu wählenden Gremien erfolgen. 

Drei Studierende im Senat

Gemäß § 42 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG) setzt sich der Senat aus neun Professorinnen/Professoren, drei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden, drei wissenschaftlichen und zwei administrativ-technischen Mitgliedern zusammen.

So funktioniert die Senatswahl

Die Mitglieder des Senats werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, sofern eine Gruppe mehrere Vorschlagslisten eingereicht hat. In diesem Fall hat jede/jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, eine Liste anzukreuzen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann nach Maßgabe der für die Liste abgegebenen Stimmen in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie aufgeführt sind. Gleiches gilt auch für die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Liegt hingegen nur ein Wahlvorschlag vor, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jede/jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Senat durch die jeweilige Gruppe zu besetzen sind. Die Besetzung der Sitze erfolgt durch diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, auf die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen entfallen sind. 

Wahl der Fachbereichsräte

Auch bei der Wahl zu den Fachbereichsräten ist für das Wahlverfahren entscheidend, ob ein Wahlvorschlag vorliegt oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Wahlberechtigt sind alle studentischen Mitglieder der JLU, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Gewählt wird nach dem HessHG und nach der Wahlordnung der JLU.

www.uni-giessen.de/wahlen2026

 

Wahlaufruf

 
Von Prof. Dr. Katharina Lorenz, JLU-Präsidentin 

Zu wählen ist wichtiger denn je – nur wer wählt, stärkt die Demokratie.  Dies gilt auch an unserer Universität: Als Studierende haben Sie bei den Online-Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten noch bis zum 22. Juni 2026 die Gelegenheit, durch Ihre Stimme über die weitere Entwicklung der JLU mitzubestimmen. Zudem wählen Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Studierendenparlament, die Fachschaftsräte und den Hilfskräfterat.

Ihre Stimme entscheidet über die Zusammensetzung dieser Gremien mit und beeinflusst den zukünftigen Weg unserer Universität, die derzeit vor großen Herausforderungen steht. Wir setzen alles daran, Ihnen auch in der aktuell schwierigen finanziellen Situation bestmögliche Bedingungen für ein erfolgreiches Studium zu bieten.

Ich bitte Sie, die Gremien durch eine hohe Wahlbeteiligung für die anstehenden Aufgaben zu stärken. Prüfen Sie die Aussagen der Listen der hochschulpolitischen Gruppierungen und entscheiden Sie dann, in welche Hände sie die Geschicke der Universität und Ihres Fachs geben wollen.

Ich rufe alle studentischen Mitglieder der Universität zur Beteiligung an dieser Wahl auf und freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in den Gremien.