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Windenergie, Grenzwerte, Produktbeobachtung und Grundwasserschutz

Reihe des Umweltrechtlichen Praktikerseminars beginnt wieder am 30. Oktober 2014

Nr. 195 • 28. Oktober 2014
Das Umweltrechtliche Praktikerseminar des Fachbereichs Rechtswissenschaft beschäftigt sich auch im Wintersemester an vier Terminen mit aktuellen Themen des Umweltrechts. Die Reihe, die von Prof. Dr. Klaus Lange (Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre) und Prof. Dr. Franz Reimer (Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie) organisiert wird, beginnt am Donnerstag, 30. Oktober 2014, mit einem Vortrag zum Thema „Windenergie im Wald – fachliche und rechtliche Probleme“. Weitere Themen sind „Grenzwerte als Grenze des Integrationsprinzips“ (20. November 2014), „Öffentlich-rechtliche Produktbeobachtungspflichten durch Private“ (18. Dezember 2014) und „Verbindliche und freiwillige Maßnahmen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: das Beispiel Grundwasserschutz“ (29. Januar 2015).
 
Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe sprechen am kommenden Donnerstag, 18.15 Uhr, im Raum 021 in der Licher Straße 68 Hans Karpenstein und Dr. Jochen Karl über „Windenergie im Wald – fachliche und rechtliche Probleme“. Dabei geht es unter anderem um die technischen Voraussetzungen der Windenergienutzung an bewaldeten Standorten. An eine skizzenhafte Darstellung einschlägiger Gerichtsentscheidungen schließt sich eine kritische Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Planungs- und Genehmigungspraxis an. Hans Karpenstein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit großer Erfahrung unter anderem im Baurecht, Kommunalrecht und Energierecht. Dr. Jochen Karl ist Beratender Ingenieur und Stadtplaner und leitet ein Ingenieurbüro für Umweltplanung.

Am Donnerstag, 20. November 2014, referiert Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M., von der Goethe-Universität Frankfurt über „Grenzwerte als Grenze des Integrationsprinzips“. In Deutschland wird der Inhalt umweltrechtlicher Genehmigungen traditionell in hohem Maße durch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften determiniert. Das Europäische Recht fordert dagegen eine integrative Betrachtung aller Umweltauswirkungen. Dabei müssen grundsätzlich die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt im einzelnen Genehmigungsverfahren geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Es stellt sich daher die Frage, ob das deutsche Konzept der abstrakten Grenzwerte vor diesem europäischen Hintergrund überhaupt noch fortbestehen kann und welche Anforderungen das Europarecht an die Entstehung solcher Grenzwerte stellt. Prof. Spiecker ist seit 2013 Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht, Verwaltungswissenschaft der Goethe-Universität, wo sie die Forschungsstelle Umweltschutz und die Forschungsstelle Datenschutz leitet.

Am Donnerstag, 18. Dezember 2014, widmet sich Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M., Humboldt-Universität Berlin, dem Thema „Öffentlich-rechtliche Produktbeobachtungspflichten durch Private“. Öffentlich-rechtlich angeordnete Produktbeobachtungspflichten durch Private finden sich in vielen Bereichen des Risikorechts als Ausdruck einer nachhaltigen Produktverantwortung, etwa im Produktsicherheits-, Chemikalien-, Arzneimittel-, Lebensmittel- und Gentechnikrecht. Der Vortrag zeigt die einzelnen Pflichten auf, stellt sie in den Zusammenhang der Verwaltungsrechtsentwicklung und geht der Frage nach gemeinsamen Grundstrukturen nach. Prof. Eifert ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war zuvor von 2005 bis 2011 Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

In der letzten Sitzung am Donnerstag, 29. Januar 2015, sprechen Dr. Arnold Quadflieg, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden, und Dr. Thomas Ormond, Regierungspräsidium Darmstadt, über „Verbindliche und freiwillige Maßnahmen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: das Beispiel Grundwasserschutz“. Das Referat stellt die Anforderungen an eine gewässerverträgliche Landwirtschaft zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie vor. Dr. Arnold Quadflieg ist Referatsleiter im Ministerium. Im Jahr 2013 übernahm er die Leitung der Ausschusses „Grundwasser, Wasserversorgung“ der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA). Dr. Ormond ist seit 2010 Jurist für den Bereich Wasserrecht beim RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt; dort betreut er unter anderem das Dezernat für Grundwasserschutz.

Die Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars sind auch als Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet.

 

  • Termine

30. Oktober, 20. November, 18. Dezember und 29. Januar 2014, donnerstags um 18.15 Uhr, Raum 021, Seminargebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Licher Straße 68, Gießen.

  • Weitere Informationen

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren/reimer/projekte/umwelt

  • Kontakt

, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre
Hein-Heckroth-Straße 5, 35390 Gießen
Telefon: 0641 99-21181


, Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie
Hein-Heckroth-Straße 5, 35390 Gießen
Telefon: 0641 99-21180/1

 

Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041