Studienstrukturprogramm (SSP)
Das Studienstrukturprogramm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ist mit Ausschreibung für die Jahre 2019/2020 ausgelaufen. Andere Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt stellen gegebenenfalls die zentralen und dezentralen QSL-Projektbudgets dar.
- Antragstellung
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Justus-Liebig-Universität. Anträge aus den Fachbereichen müssen über das zuständige Dekanat eingereicht werden. Anträge, die die Lehrerbildung grundsätzlich betreffen, müssen dem Direktorium des ZfL vorgelegt werden.
- Förderbare Maßnahmen
- Es können Anträge für Projekte mit Laufzeiten von bis zu 2 Jahren gestellt werden. Gefördert werden können Projekte mit unterschiedlichen Zielsetzungen.