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Rechenzentrum der JLU Gießen

Der erste Großrechner für die Universität

Der JLU wird im Mai 1970 eine leistungsfähige Großrechenanlage CD3300 der Firma Control Data GmbH (CDC) zur Verfügung gestellt. Sie ist etwa 500 mal schneller als die seit Dezember 1961 vorhandene alte elektronische Rechenanlage ZUSE Z23, die für eine Übergangszeit weiterbetrieben wird. Die CD3300 ist im Kellergeschoss, die Z23 ist vom Zeughaus kommend im ersten Stock des Strahlenzentrums untergebracht. Zunächst stehen nur wenige Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Dateneingabe für die CD3300 erfolgt über einen leistungsfähigen Lochkartenleser. Aufträge werden in Form von Jobs dem Rechner zugeführt. Ein Job ist ein nach gewissen Regeln zusammengestellter Stapel von Lochkarten. Die darin aufgerufenen Programme sind meistens in FORTRAN erstellt. Nach Abarbeitung eines Jobs werden seine Resultate (sein Output) auf einem Schnelldrucker ausgegeben.

  • Der für numerische Mathematik neu berufene Prof. Dr. S. Filippi aus Aaachen stellt am 17.11.1970 einen Antrag an den damaligen Rektor der JLU über die Errichtung eines wissenschaftlichen Zentrums mit dem Namen Rechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen.

  • Überregional: Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Informatik an Hochschulen und Universitäten wird am 27.07.1971 getroffen. Das Vorwort dazu lautet:

    • Davon ausgehend, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Leistungsstand auf dem Gebiet der Datenverarbeitung schnell und nachhaltig verbessert und dazu insbesondere durch gemeinsame Anstrengungen einer Gruppe in der DV-Forschung bereits tätiger Hochschulen ausreichende wissenschaftliche Grundlagen geschaffen und die Informatik als selbstständige wissenschaftliche Disziplin ausgebaut werden muß, kommen der Bund und die vertragschließenden Länder nach Artikel 91b des Grundgesetzes überein, bei der Förderung der Informatik an den Hochschulen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusammenzuwirken: ...

  • Am 19.08.1971 ergeht ein Grundsatzbeschluss des ständigen Ausschusses II über die Einrichtung wissenschaftlicher Zentren nach §26 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) an der JLU. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, ein Zentrum für Datenverarbeitung ins Leben zu rufen.

  • Die alte elektronische Rechenanlage ZUSE Z23 kann erst am 09.11.1971 an die Fachhochschule in Gießen abgegeben werden wegen fehlender Programme auf der CD3300. Der amtierende Präsident Prof. Dr. P. Meimberg schreibt dazu:

    • Die Gründe für die beabsichtigte Einstellung der Benutzung der Z23, insbesondere die immer geringer werdende Benutzungsfrequenz leuchten mir wohl ein. Es ist aber der Zeitpunkt für die Einstellung so zu legen, daß die bisherigen Benutzer dieser Anlage geeignete Programme für die ZD3300 erhalten. Wie mir berichtet worden ist, fehlen einige wichtige Programme bisher noch und es sollte m.E. sichergestellt werden, daß in Absprache mit den Benutzern solche Programme beschafft werden. Die Mehrzahl der benutzenden Institute ist nicht mit Programmierern ausgestattet, so daß sie auf die vorhandene Programmbibliothek angewiesen ist. Der Zeitpunkt für die Abschaffung der Z23 sollte daher mit den Benutzern abgestimmt werden. Es trifft im übrigen nach meiner eigenen Erinnerung nicht zu, dass schon bei der Beschaffung der ZD3300 die Abgabe der Z23 beschlossen worden ist.

  • Mit dem Datenspiegel kommt der Studentenausweis aus dem Computer (Zeitungsartikel, Studentenausweis):
    Universität rationalisiert Einschreibe- und Rückmeldeverfahren

  • Neun Monate nach dem Grundsatzbeschluss des ständigen Ausschusses II erlässt der Hessische Kultusminister in einem Schreiben vom 19.05.1972 Empfehlungen für die Organisation der Rechenzentren an den hessischen Hochschulen vorrangig als ständige Betriebseinheiten im Sinne des §27 HUG , die an der JLU nicht befolgt werden.

Die Zeit des Rechenzentrums geht zu Ende. Das Zeitalter des Zentrums für Datenverarbeitung beginnt.


Dieter Wolff / HRZ der JLU / 25.09.2007