4. BA für spezielle Arbeitsverfahren
Die Rahmen-BA gibt vor, welche Angaben eine Betriebsanweisung im Einzelnen enthalten muss (u.a. Angaben zu Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit, Bezeichnung des speziellen Arbeitsverfahrens, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe etc).
In der Beispiel-Datei ist anhand der Tätigkeit "Grünflächenbearbeitung mit einem Gabelstapler" der mögliche Inhalt einer Betriebsanweisung für spezielle Arbeitsverfahren dargestellt.
Die Erläuterungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung dienen Ihnen als Hilfestellung für das Ausfüllen des vorgegebenen Formulars (s. die o.a. Word-Dateien unter Ziffer 4).