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Barrierefreiheitserklärung JupyterHub

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://jupyter.uni-giessen.de/ veröffentlichte Website der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kooperation mit der Technischen Universität Darmstadt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf vom Projekt Jupyter durchgeführten Selbstbewertung (Stand August 2022).

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar. Entsprechende Ausnahmen entnehmen Sie den unter den Ergebnissen der WCAG-Prüfung durch Jupyter bereitgestellten Informationen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.03.2026 erstellt und zuletzt am 25.03.2026 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Justus-Liebig-Universität arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie diese an den folgenden Kontakt melden:

Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Telefon: +49 (0) 641-99-0
Telefax: +49 (0) 641-99-12259
E-Mail: barrierefreiheit@uni-giessen.de
Webformular: Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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