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Vorlesungsaufzeichnungen

Vorlesungsaufzeichnung im Hörsaal

Warum Vorlesungsaufzeichnungen?

Vorlesungsaufzeichnungen (VAZ) bieten Studierenden die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen zeitnah im Internet zu besuchen. Sie stellen ein zusätzliches Lernmedium zur Veranstaltungsnachbereitung oder Prüfungsvorbereitung dar. Ferner können sie auch als Ersatz für nicht besuchte Veranstaltungssitzungen dienen. 

Die Vorlesungsaufzeichnungen werden vom HRZ bereits seit einigen Jahren angeboten und die begleitenden Evaluationen weisen sehr hohe Akzeptanzwerte unter den Studierenden auf.


Wie sind Vorlesungsaufzeichnungen aufgebaut?

 

Zu dem Video des Lehrenden werden die gezeigten Folien synchron präsentiert. Auch die Aufzeichnung von reinem Tafelanschrieb in Vorlesungen ist möglich.

Die Veröffentlichung erfolgt zugangsbeschränkt und zeitnah im Internet, über Stud.IP oder ILIAS.

Beispiel einer Vorlesungsaufzeichnung


Dies ist nur ein statisches Video. Die Orignalumsetzung der Vorlesungsaufzeichnung besitzt weitere Features wie Kapitel-Sprungmarken und die Möglichkeit, die Abspielgeschwindigkeit zu ändern.

Wo finde ich die Vorlesungsaufzeichnungen?

Die Vorlesungsaufzeichnungen werden über die Lernplattform ILIAS zur Verfügung gestellt. Wie genau Sie dorthin kommen, erfahren Sie im folgenden Erklärvideo und in unserem PDF.

 



Welche Vorlesungen können aufgezeichnet werden?

Aufgezeichnet werden nur Vorlesungen. Das HRZ behält sich ggf. eine Priorisierung nach Veranstaltungsgröße vor, falls die Nachfrage die Ressourcenkapazitäten übersteigt. Veranstaltungen, von denen bereits Aufzeichnungen aus vergangenen Semestern vorliegen, können leider nicht prioritär behandelt werden.

 

Folgende Kriterien entscheiden über die Förderung der Aufzeichnung:


Überschneidungen mit anderen Pflichtveranstaltungen

Räumliche Engpässe

Hohe Anzahl an Teilnehmer/-innen der Vorlesung

 

Wichtig:
Derzeit wird das Philosophikum und damit auch des AudiMax saniert. Durch den Wegfall der Räumlichkeiten wird es zu Engpässen in der Lehre kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Aufzeichnungen Vorrang haben, die dem Ausgleich des Engpasses dienen.

 

Wie beantrage ich eine Aufzeichnung?

 

Seit 2012 bieten wir - ursprünglich im Rahmen eines HSP2020-Projekts - den Lehrenden der JLU an, ihre Vorlesung kostenlos aufzuzeichnen. Dieser Service ist mittlerweile so stark nachgefragt, dass frühzeitig mit der Planung begonnen werden muss; für Aufzeichnungen ist daher ein entsprechender Antrag einzureichen. Das Antragsformular muss über den Rechner (Acrobat Reader) ausgefüllt und als Anhang einer Mail gesendet werden an VAZ@hrz.uni-giessen.de.

Für Sie oder den Fachbereich fallen keine Kosten für die Aufzeichnungen an. Geschulte Hilfskräfte für die Aufzeichnungen und das Aufzeichnungsequipment werden vom HRZ gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzeichnung nur bei studiengangsbezogenen Vorlesungen möglich sind. Tagungen, Konferenzen, Vorlesungsreihen, Seminare u.ä. sind hiervon ausgenommen. Hier bieten wir Ihnen an, entsprechendes technisches Equipment (so verfügbar) auszuleihen und das Personal, das Sie stellen müssten, entsprechend zu schulen und einzuweisen.

 

 >> Antrag herunterladen
Bitte beachten Sie, dass nur der/die aufzuzeichnende Lehrende/die Professur berechtigt ist, den Antrag zu stellen. Der Antrag muss daher ausgefüllt von dem/der Lehrenden/der Professur an die genannte E-Mail-Adresse geschickt werden.

 

Selbstaufzeichnungs-Studio im HRZ


Das HRZ verfügt seit März 2020 auch über ein Selbstaufzeichnungs-Studio im Testbetrieb. Hier können sich Lehrende nach kurzer Einweisung selbst aufzeichnen.

>> Mehr erfahren

 

<< Zu den Anleitungen >>

 

Weitere Informationen
 
VAZ-Antrag herunterladen (PDF)
Selbstaufzeichnungs-Studio (Infoseite)

 

Kontakt
 
Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an das VAZ-Team.

Tel: 0641 99-13087