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Was hat es mit der "fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung" auf sich?


Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG ist für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung nachzuweisen die Teilnahme an "einer fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung im ersten Jahr des Studiums". Solche Veranstaltungen sind im jeweils gültigen Vorlesungsverzeichnis mit "Gl F" gekennzeichnet. Diese - in Gießen nicht zur Zwischenprüfung zählende - Pflichtveranstaltung muss derzeit (ohne Teilnahmebescheinigung) lediglich im Belegbogen zum Nachweis gegenüber dem Justizprüfungsamt aufgeführt werden.

Es handelt sich in der Regel um die Veranstaltungen "Einführung in die Rechtssoziologie", "Rechtssoziologie mit kriminologischen Bezügen" und "Grundzüge der Rechtsphilosophie", die jeweils im Wechsel angeboten werden.