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Studieren mit Kind / familiären Betreuungsverpflichtungen
Beratung an der JLU
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Beratung an der JLU
An der JLU können Sie sich individuell zu Ihrer Studiensituation mit Kind/Familie beraten lassen. Es gibt Beratungsangebote mit unterschiedlichem Fokus, wobei wir gut vernetzt sind und kontinuierlich zusammenarbeiten.
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Zentrale Studienberatung (ZSB)
Geht es um die Klärung studien- und prüfungsorganistorischer Fragen beim Studium mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben, ist die Zentrale Studienberatung (ZSB) die erste Anlaufstelle zur Beratung.
Beate Caputa-Wießner
Zentrale Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
E-Mail: ZSB@uni-giessen.de
Bitte lassen Sie sich einen persönlichen Beratungstermin geben!
Termine können direkt per Telefon (Call Justus, 0641-99 16400) und per Mail vereinbart werden.
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Studentenwerk Gießen, Familienservicestelle
Bei Fragen zu Finanzierung, Kinderbetreuung, Babysitterzuschuss, Begrüßungspaket - also allen Fragen rund um das Leben als Studierende/r mit Kind - nutzen Sie das Beratungsangebot der Familienservicestelle des Studentenwerks.
Familienservicestelle im Studentenwerk Gießen
Familienservicestelle
Informationsportal "Kind und Studium"
kind-und-studium.de
Netzwerk "Studieren mit Kind"
zum Angebot
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Zusätzliche Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten
Informationsportal "Kind und Studium"
Semesterprogramm des Studentenwerks für Studierende mit Kind
mit dem Kind auf dem Campus
- mit dem Kind auf dem Campus
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Wenn Sie Ihr Kind / Ihre Kinder mit in die Universität nehmen, besteht je nach Alter der Kinder manchmal besonderer Bedarf. Sollte das Kind im Einzelfall Lehrveranstaltungen mit Ihnen gemeinsam besuchen, sollten Sie sich vorab mit dem Lehrenden kurz abstimmen.
Campus
Übersicht über die Eltern-Kind-Räume, Wickelräume und Stillräume
Bilder einiger Eltern-Kind-Räume
- familienfreundliche Campuspläne
- familienfreundlicher Campus Recht und Wirtschaft (Fachbereiche 01 / 02)
Verpflegung
- Kinderteller des Studentenwerks Gießen (kostenloses Mittagessen für Kinder studentischer Eltern)
Betreuung
Bei Fragen und Schwierigkeiten nutzen Sie gerne das Kontaktformular im Bereich "Kontakt"!
Pflege von Familienangehörigen
- Pflege von Familienangehörigen
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Studieren mit Familienverantwortung, das kann auch die Pflege von Familienangehörigen, etwa den eigenen Eltern, bedeuten. Eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung, bei der die auf diesen Seiten angesprochenen Themen, wie Teilzeitstudium, Härtefallanträge oder Urlaubssemester, eine Rolle spielen können.
Für die Situation von Studierenden, die Familienangehörige pflegen, angepasste Informationen finden Sie in folgenden Broschüren. Beachten Sie dabei, dass die Broschüren für Mitarbeiter/innen und Studierende der JLU konzipiert ist.
- Pflegeleitfaden der hessischen Hochschulen
- Regionalteil Gießen, Wetzlar, Friedberg: Anlaufstellen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen
Beratung und Unterstützung für Studierende
Beate Caputa-Wießner
Zentrale Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
E-Mail: ZSB@uni-giessen.de
Bitte lassen Sie sich einen persönlichen Beratungstermin geben!
Termine können direkt per Telefon (Call Justus, 0641-99 16400) und per Mail vereinbart werden.
Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018
Mutterschutz für Studentinnen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 01.01.2018 nicht nur für Beschäftigte sondern auch für Studentinnen. Damit wird der Schutz für werdende und stillende Mütter vor Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden vereinheitlicht.
Was heißt das für Sie?
Studieren in der Schwangerschaft
Sie müssen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht studieren, d.h. an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Mehrlingsgeburten oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt (vgl. §§ 3 Abs. 1 MuSchG, 3 Abs. 2 MuSchG).
Sie dürfen aber in diesen Schutzfristen studieren, wenn Sie das ausdrücklich wollen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (§3 Abs. 1 MuSchG)
Gefährdungen bei Lehrveranstaltungen und Praktika
Es gibt verschiedene Gefährdungspotentiale in bestimmten Lehrveranstaltungen und Lehrbereichen oder bei Prakika, wie etwa:
- der Umgang mit chemischen, biologischen, infektiösen oder radioaktiven Stoffen;
- beim schweren Heben und Tragen;
- Tätigkeiten mit häufigem Beugen, Bücken oder Hocken;
- Arbeitszeiten nach 20 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen.
Hierzu wird die JLU eine sogenannte Gefährundungsbeurteilung erstellen, in der mögliche Gefahrenpotentiale festgehalten werden und Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen benannt sind. Nachdem Sie Ihre Schwangerschaft beim Studierendensekretariat (siehe unten) gemeldet haben, erhalten Sie diese Beurteilungen und können mit den Verantwortlichen für Ihre Lehrveranstaltungen auch individuelle Ausgleichsmaßnahmen - etwa Ersatzleistungen für bestimmte Lehr- und Prüfungsanteile - vereinbaren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne weiter.
Was Sie tun müssen!
Die JLU muss alle schwangeren Studentinnen erfassen und auch an das Regierungspräsidium melden. Daher bitten wir Sie darum, Ihre Schwangerschaft beim Studierendensekretariat zu melden. Das geht persönlich oder auch einfach per E-Mail, nutzen Sie bitte folgendes Formular.
- E-Mail-Adresse des Studierendensekretariats:
Stud-Sekretariat
- Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft
Formular (Word-Dokument)
Was Sie als Lehrende/r wissen müssen
Alle Informationen können Sie dem folgenden Rundschreiben der JLU entnehmen:
Rundschreiben Nr. 2018/03: Neues Mutterschutzgesetz ab 01. Januar 2018
Beurlaubung und Teilzeitstudium (auch für pflegende Studierende)
- Mutterschutzgesetz
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Mutterschutzgesetz
Bis zum 31.12.2017 galt das Mutterschutzgesetz nicht explizit für Studentinnen, das hat sich zum 01.01.2018 geändert.
Weitere Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen
Einige Regelungen der JLU berücksichtigen zusätzlich insbesondere die Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Das Elternzeitgesetz regelt die u.a. die Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu pausieren. Analog dazu gibt es ebenfalls für Studierende die Möglichkeit ihren Studienverlauf anzupassen.
Für Studierende ist eine Beurlaubung aus Gründen des Mutterschutzes und der Elternzeit (auch Erziehungszeit) analog dazu möglich.
- Urlaubssemester
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1. Urlaubssemester
Nach § 8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung besteht die Möglichkeit, sich während der Schwangerschaft und bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes vom Studium beurlauben zu lassen.
Eine Beurlaubung ist normalerweise maximal sechs Semester möglich. Urlaubssemester, die in Zeiten des Mutterschutzes und bei Inanspruchnahme der Elternzeit (nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) absolviert wurden, zählen dabei jedoch nicht. In diesem Fall ist es Studierenden auch möglich, im ersten Studiensemester ein Urlaubssemester zu beantragen sowie während des Urlaubssemesters an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
Eine individuelle Beratung sollte vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Der Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich begründet und die erforderlichen Nachweise (Mutterpass, ärztliches Attest, Geburtsurkunde) müssen vorgelegt werden. Der Antrag kann im Verlauf der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters eingereicht werden, eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist jedoch ausgeschlossen.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Man bleibt aber weiterhin als Studierende/r krankenversichert und zahlt auch den Semesterbeitrag. Die Einrichtungen des Studentenwerkes, Bibliotheken und das Semesterticket können also auch im Urlaubssemester genutzt werden. Auf Antrag können die Kosten für das Semesterticket im Urlaubssemester erstattet werden (spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn). Die Erstattung wird beim AStA beantragt (Antrag).
WICHTIG: Bei einer Beurlaubung werden für das entsprechende Semester Leistungen nach dem BAföG nicht gewährt. Der/die Studierende muss die BAföG-Abteilung über das Urlaubssemester informieren! Sie können klären, ib Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen können.
- Teilzeitstudium
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2. Teilzeitstudium
Studierende, die wegen Berufstätigkeit, Betreuung von Angehörigen (z.B. Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 18 Jahren) oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu betreiben, können ihr Studium in Form eines Teilzeitstudiums betreiben (§ 55 und § 9 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, HImmaVO), wenn sie mindestens die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ihrem Studium widmen.
Teilzeitstudium und Doppelstudium schließen einander aus.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen / Semestern ist ein Teilzeitstudium nicht möglich.
Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge für Studentenwerk, Studentenschaft und Verwaltungskosten bleiben durch ein Teilzeitstudium unberührt.
Vor Antragstellung muss eine Studienfachberatung wahrgenommen werden. Es soll eine Zielvereinbarung über den Studienverlauf geschlossen werden. Wege und Möglichkeiten sollen aufgezeigt werden, wie das gewählte Studium sachgerecht durchgeführt und ohne Zeitverlust abgeschlossen werden kann (Studienfachberatung gem. § 11, Satz 3 HHG: "[...] Die Studienberatung unterstützt die Studierenden durch eine studienbegleitende fachliche Beratung; sie soll Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie das gewählte Studium sachgerecht durchgeführt und ohne Zeitverlust abgeschlossen werden kann oder welche Alternativen bestehen (Studienfachberatung)." Das erfolgte Gespräch wird auf dem Antragsformular durch die Studienfachberatung bestätigt (JLU Gießen).
WICHTIG: Ein Teilzeitstudium schließt eine BAföG-Förderung aus! Es besteht aber die Möglichkeit, ALG II zu beziehen. Da ein Teilzeitstudium die Arbeitskraft im Allgemeinen nicht voll in Anspruch nimmt, können Sie prüfen, ob ein Antrag auf Arbeitslosengeld II erfolgsversprechend ist. Dies bedeutet aber auch, dass man dem Arbeitsmarkt bis zu einem gewissen Grad zur Verfügung stehen muss. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, bevor Sie sich für ein Teilzeitstudium entscheiden: Da es spezielle BAföG-Regelungen für studierende Eltern gibt, sollten Sie diese vor dem Antrag prüfen.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen (auch für pflegende Studierende)
- Lehrveranstaltungen und Prüfungen
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Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Bild: Andreas Bender
In den Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge der Justus-Liebig-Universität Gießen regelt der § 27 einen möglichen Nachteilsausgleich auch für Studierende mit Familienaufgaben. Beachten Sie den Hinweis, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu stellen ist.
Allgemeine Bestimmungen der JLU zu Chancengleichheit
Allgemeine Bestimmungen der JLU zur Chancengleichheit
Vorrangiger Zugang zu Lehrveranstaltungen
Infoblatt: Vorrangiger Zugang zu Lehrveranstaltungen
Regelungen für schwangere und stillende Studentinnen (für alle Fachbereiche)
Regelungen für schwangere und stillende Studentinnen
Regelungen der Fachbereiche
FB 01: Regelungen
FB 09: Modullisten und Regelungen Modulanmeldung
FB 10: Regelungen
FB 11: Regelungen
ZfL: Studium & Kind im Lehramt
Informationen vom Gießener Graduiertenzentrum Kulturwissenschaften (für Promovierende)
weitere Ansprechpartner/innen
- weitere Ansprechpartner/innen
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weitere Ansprechpartner/innen
Autonomes Familienreferat des AStA, siehe auch Facebook-Seite
Familienservicestelle (Studentenwerk Gießen)
Gießener Graduiertenzentrum Kulturwissenschaften
Wenn Sie den Eindruck haben, die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen ist nicht dabei, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular im Bereich "Kontakt"!
Infothek
- Infothek
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Infothek
Broschüren und Infoblätter
Anträge und Formulare
- Antrag auf Beurlaubung
- Antrag auf Teilzeitstudium
- Mitteilung einer Schwangerschaft an das Studierendensekretariat
Informationen zu Veranstaltungen
- Vortrag "Studieren mit Kind" zum Studienstart
- Semesterprogramm (PDF) des Netzwerkes "Studieren mit Kind"
übergreifende Bestimmungen
familiengerechte Hochschule
- Übersicht über Eltern-Kind-Zimmer, Wickelplätze, Betreuungmöglichkeiten etc. der JLU
- Familienfreundliche Campuspläne
- Audit: familiengerechte hochschule
für Lehrende
Kontakt
Audit: Familiengerechte Hochschule
- Audit "Familiengerechte Hochschule"