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Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung

Der Senat hat eine Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen eingesetzt, die im September 2015 ihre Arbeit aufgenommen hat. Grundlage der Arbeit der Kommission ist die entsprechende Satzung vom 31.03.2015. Die Kommission versteht sich als Beratungsorgan an der Universität und soll vor allem zur Bewusstseinsschärfung der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Blick auf eine mögliche Dual-Use-Problematik von Forschung und ihren Ergebnissen in allen Bereichen der Universität beitragen. Ziel der Arbeit der Kommission ist es, dass die JLU sachgerecht und verantwortungsvoll mit möglichen Diskussionsfällen aus der Forschung der eigenen Universität umgeht und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbst über diese entscheidet. Die Kommission ist damit auch ein Instrument der Selbstregulierung der Wissenschaft, das basierend auf besonderer Sachnähe und Kompetenz, eine gewisse Frühwarnfunktion mit Blick auf neue Problemstellungen in der Forschung, schwierige Risikoanalysen und Forschungsfolgenabschätzungen übernehmen und zügig reagieren kann.

Der Universität kommt im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, zu nennen sind hier insbesondere § 3 (1) HHG sowie § 28 HHG, in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung die institutionelle Verantwortung zu, alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Forschungsrisiken zu minimieren. Unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der im gemeinsamen DFG-/Leopoldina-Papier dargelegten ethischen Grundsätze kommt allerdings auch jeder einzelnen Wissenschaftlerin/jedem einzelnen Wissenschaftler die Aufgabe zu, alle Forschungsaktivitäten jeweils einer Risikoanalyse und einer vorausschauenden Forschungsfolgenabschätzung zu unterziehen.

In diesem Zusammenhang sieht die Satzung für die Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung eine Selbstauskunft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität vor, ob ein Forschungsvorhaben sicherheitsrelevante Aspekte beinhaltet, möglicherweise beinhaltet oder nicht beinhaltet. Die Kommission kann laut Satzung auch sachdienliche Hinweise Dritter zu möglicher sicherheitsrelevanter Forschung zum Thema der eigenen Arbeit machen.

 

Kontakt:
Für Fragen zum Thema stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsabteilung Forschung (Tel.: 0641/99-12101) zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

Satzung 

Rundschreiben 30/2015 Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen/Selbstauskunft im Falle sicherheitsrelevanter Aspekte einzelner Vorhaben

sowie

Rundschreiben 29/2018 Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen/Selbstauskunft im Falle sicherheitsrelevanter Aspekte

Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina (GA)

Tätigkeitsberichte des GA