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Lokale Ethikkommissionen

Zu den Pflichten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehört es in Forschungsprojekten - abhängig von ihren jeweiligen Kontexten (gesetzliche Vorgaben, Vorgaben der Förderer, disziplinbezogene Standards o.ä.) - erforderliche Ethikvoten und Genehmigungen einzuholen und diese vorzulegen. Ethikvoten werden ausgestellt von lokalen Ethikkommissionen der Fachbereiche oder z.T. auch von Fachgesellschaften. Die lokalen Ethikkommissionen der JLU spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung und Überwachung von Forschungsprojekten, insbesondere solchen, die menschliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder sensible Daten involvieren. Diese unabhängigen Gremien stellen sicher, dass ethische Standards und Prinzipien in der Forschung eingehalten werden, um die Rechte, das Wohl und die Integrität der Beteiligten zu schützen. Ethikkommissionen bewerten Forschungsprotokolle auf ihre ethische Vertretbarkeit hin, bieten Rat zu ethischen Fragen und tragen somit dazu bei, dass die universitäre Forschung höchsten ethischen Ansprüchen genügt. Aktuell sind an drei Fachbereichen lokale Ethikkommissionen eingerichtet. Das Nichteinholen von erforderlichen Ethikvoten stellt eine Form des wissenschaftlichen Fehlverhaltens dar (s. Satzung der JLU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, § 6 Abs. 2).

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