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Gute wissenschaftliche Praxis - Umsetzung des DFG-Kodex

Satzung der JLU, DFG-Kodex und deren Bedeutung für die Wissenschaft


Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität die Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 14. Juli 1999 in der Fassung vom 13. Januar 2023 erlassen. Die JLU Gießen setzt mit dieser Neufassung vom 13. Januar 2023 den „DFG-Kodex" um.

Hintergrund

Mit dem auf der DFG-Mitgliederversammlung 2019 verabschiedeten „DFG-Kodex" hatte die DFG die 1998 veröffentlichte eigene Denkschrift zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" grundlegend überarbeitet. Die ursprüngliche Denkschrift zielte bereits darauf, die Redlichkeit in der Wissenschaft weiter zu befördern und als festen Bestandteil in Forschung und Lehre zu etablieren. Anlass für die Überarbeitung waren vielfältige Veränderungen im wissenschaftlichen Arbeiten, bedingt durch den digitalen Wandel und durch Entwicklungen sowohl im Publikationswesen als auch in den Strukturen der wissenschaftlichen Einrichtungen und Kooperationsformen. Ziel des Kodex ist es, den Adressaten – den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen – zu ermöglichen, ihre internen Strukturen, Prozesse und Handlungen an den Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auszurichten. Die aktualisierte Satzung der JLU setzt die 19 Leitlinien sowie Erläuterungen des Kodex in eigenes Recht um. Es soll eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden, die weniger die Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis in den Fokus nimmt, als vielmehr das Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 

Der DFG-Kodex legt Wert auf Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit in allen Phasen der Forschung, von der Projektplanung über die Datenerhebung bis zur Publikation. Er betont die Wichtigkeit von guten wissenschaftlichen Praktiken, fairem Umgang mit Forschungsergebnissen und respektvollem Umgang mit Kolleginnen und Kollegen. Die Einhaltung des DFG-Kodex stärkt das Vertrauen in die Forschung und fördert die Qualität und Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Nach der Satzung der JLU ist durch den Senat - auf Vorschlag des Präsidenten - eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson sowie eine „Ständige Kommission" zu wählen und durch den Präsidenten zu bestellen. Zusätzlich besteht für Mitglieder/ehemalige Mitglieder und Angehörige/ehemalige Angehörige der JLU die Möglichkeit, das von der DFG eingesetzte, überregional tätige Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft" anzurufen.

 

Einschlägige Informationen

DFG-Kodex

DFG-Portal 'Wissenschaftliche Integrität'

Satzung der JLU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Ombudspersonen der JLU

Ombudsman der DFG

Aktuelle Veranstaltungen der DFG

 

Gute wissenschaftliche Praxis an der JLU

 

Bildquellen: Foto "Ombudspersonen", Foto "Ständige Kommission", Foto: "Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung", Foto "Forschungsdatenmanagement", Foto "Vertrauensdozent/-innen": Colourbox; Foto: "Diversität und Gleichstellung": Lisa Dittrich; Foto "Ethikkommissionen": Pexels