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Drohnen

Die Justus-Liebig-Universität Gießen nutz in verschiedenen Bereichen von Forschung und Lehre, aber auch in der Verwaltung, Drohnen für bestimmte Aufgaben. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Drohnen hat die JLU eine einheitliche Registrierungsnummer beim Luftfahrt-Bundesamt im Bereich Unbemannte Luftfahrtsysteme (AUS) beantragt und erhalten. Diese ist für alle Drohnen an der JLU gleich. Es darf keine weitere Registrierungsnummer bei der AUS beantragt werden da man gem. DVO (EU) 2019/947, Artikel 14 nur einmal als UAS-Betreiber registriert sein darf.

Was haben Sie bei der Inbetriebnahme und Nutzung einer universitätseigenen Drohne zu beachten:

1.  An allen Drohnen die im Dienstbetrieb der JLU genutzt werden (unabhängig vom Gewicht) muss die UAS-Registrierungsnummer sichtbar und dauerhaft haltbar angebracht werden. Bei Drohnen die Fernidentifizierungssysteme unterstützen muss die Registrierungsnummer zusätzlich in dieses System geladen werden.

2. Bei der Benutzung von Drohnen sind viele verschiedenen rechtliche Grundlagen zu beachten. Bei Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm sind zudem eine Ausbildung, bzw. Befähigungsnachweis des Piloten notwendig die sich je nach Größe und Einsatzzweck unterscheiden.

                - Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

                - Informationen zur benötigten Ausbildung der Fernpiloten/Nutzer finden Sie hier.

                - Viele Fragen werden auch über die FAQ des LBA beantwortet. Diese finden Sie hier

3. Für den Betrieb und die Nutzung einer Drohne ist eine Haftpflichtversicherung zwingend notwendig. Die Versicherung der Drohnen an der JLU richtet sich nach den KFZ-Bestimmungen des Landes Hessen und dabei insbesondere nach der Mittelherkunft. Dabei ist folgendes zu beachten:

                - Eine Drohne deren Anschaffung aus Drittmitteln finanziert wurde muss vom jeweiligen Nutzer über eine externe Versicherung pflichtversichert werden.

                - Drohnen die aus Landesmitteln (kein Drittmittelprojekt) finanziert wurden, müssen der Fuhrparkverwaltung der Abteilung E3 zur Anmeldung bei der Selbstversicherung des Landes Hessen gemeldet werden. Die dafür anfallenden Kosten können der Kostenstelle des Betreibers belastet werden.

                - Achtung: Drohnen die außer Dienst gestellt (ausgesondert) werden, sind ebenfalls der Fuhrparkverwaltung zu melden um unnötige Versicherungskosten zu vermeiden.

4. Für die Nutzung der Drohnen gelten für die JLU keinerlei Sonderrechte. Dies betrifft auch das Befahren von Wald und Feldwegen um zu den Einsatzstellen zu gelangen.

5. Flugverbotszonen und die Persönlichkeitsrechte Dritter sind bei der Nutzung zwingend zu beachten.

6. Im Falle eines Unfalls mit einer Drohne aus Landesmitteln gelten die KFZ-Bestimmungen des Landes Hessen entsprechend.