Personalmobilität (Fort- und Weiterbildung) mit Erasmus+ weltweit
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Unter der Programmlinie Personalmobilität werden eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (insbesondere von administrativem und technischem Personal) an Partnerhochschulen innerhalb der Erasmus+-International Credit Mobility gefördert. Forschungsaufenthalte können nicht finanziert werden. Teilnahme für Hilfskräfte erst ab dem Status der Akademischen Hilfskraft (= Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen) möglich.
Es werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal eine Erasmus-Personalmobilität durchführen möchten.
Voraussetzungen
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- Einreichung eines Arbeitsplans (Mobility Agreement), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird - vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax - sowie eines Einladungsschreibens
- Dienstreiseanzeige - unterschrieben und im Original
- Gerne möchten wir Sie auf die Richtlinien der JLU für umweltfreundlichere Dienstreisen aufmerksam machen. Beachten Sie bitte, dass die Pauschalabgaben für Flugreisen nicht aus Erasmus+ Mitteln gezahlt werden können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und sprechen es bei Bedarf mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.
Leistungen
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Reisekosten
Reisekosten: Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung
Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-RechnerDistanz (km) Standardreise Green Travel (nachhaltiges Reisen) 100 - 499 180 € 210 € 500 - 1999 275 € 320 € 2000 - 2999 360 € 410 € 3000 - 3999 530 € 610 € 4000 - 7.999 820 € - 8000 und mehr 1.500 € - Aufenthaltskosten: € 180,- / Tag, 15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag
- Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
- Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts und der Bestätigung.
Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.
Fristen und Bewerbungsprozess
- Fristen und Bewerbungsprozess
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Dauer: 5 Arbeitstage bis max. 2 Monate
Einreichung aller benötigten Unterlagen:
- Die Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen erfolgt zur entsprechenden Frist
- Nächste Bewerbungsfrist:
- Aufenthalte von Juli - September 2026: 1. Juni 2026 -
Darauffolgende Bewerbungsfristen:
- Aufenthalte von Oktober – Dezember: 1. August
- Aufenthalte von Januar – März: 1. November
- Aufenthalte von April – Juni: 1. Februar
- Aufenthalte von Juli – September: 1. Mai
- Nächste Bewerbungsfrist:
Bewerbungen werden im Erasmus+-Bereich des Akademischen Auslandsamts eingereicht.
Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt in Abhängigkeit von formalen und inhaltlichen Kriterien sowie der Mittelzusage des DAAD. In die Entscheidung ist eine Auswahlkommission eingebunden, der die Bewerbungen im Umlaufverfahren zugeleitet werden.Dokumente nach dem Aufenthalt:
- Teilnahmebestätigung der Gastuniversität bzw. des Gastunternehmens- im Original
- Reisekostenabrechnung inkl. aller Originalbelege
- Durchführungsbericht (Online)
Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: mobility@admin.uni-giessen.de.
- Die Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen erfolgt zur entsprechenden Frist
Formulare
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Generelle Voraussetzung: mindestens 5 Arbeitstage bis maximal 2 Monate!
Bewerbung (fristgerecht):
- Online-Bewerbung
- Mobility Agreement for Training (vor dem Aufenthalt muss ein Arbeitsplan erstellt werden, der die Vereinbarung über den Inhalt enthält. Dieses Arbeitsprogramm muss von der Heimathochschule, der empfangenden Einrichtung und der oder dem Reisenden bestätigt werden)
- Einladung/Zusage der Gasteinrichtung – auch per E-Mail möglich
- Reiseanzeige (falls für die Reise erforderlich) – vollständig genehmigt und falls vorhanden im Original, andernfalls per E-Mail
- Bei Bewerbungen für Aufenthalte in Australien, Kolumbien oder den USA: Motivationsschreiben
Vor der Reise:
- Grant Agreement – wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, gescannt mit Unterschrift ans AAA zurück
Direkt nach der Reise:
- EU Survey (Teilnehmendenbericht) – den Link erhalten Sie nach der Reise per E-Mail direkt vom System der EU-Kommission
- Letter of confirmation – die Vorlage erhalten Sie vom AAA
- Reisekostenabrechnung und zugehörige Original-Belege