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"Worauf wartest du?"

 

 

Bitte beachten Sie: Für das SoSe 2027 können aus administrativen Gründen keine Restplätze vergeben werden.

Eine reguläre Platzvergabe im akademischen Jahr 2027 / 2028 ist mit einer Bewerbung bis zum Januar 2027 wieder möglich. 

 

Akademisches Jahr 2027 / 2028

Deadline für Bewerbungen

👉 ERASMUS+ Partneruniversitäten des FB01

📆 Januar 2027

Bitte bemühen Sie sich im Vorfeld eigenständig um Informationen zu passenden Kursangeboten (inhaltlich sowie sprachlich) und möglichen geforderten Sprachnachweisen.

 

‼️Anfragen zum Erasmus-Programm senden Sie bitte ausschließlich von E-Mail-Adressen der JLU‼️

 

👉 Teilnahmevoraussetzungen

  • Alle Studierenden, die ein (vollständiges) Studium an der JLU absolvieren, können teilnehmen. Auch Nicht-EU-Bürger, die für ein (vollständiges) Studium an der JLU eingeschrieben sind, können am ERASMUS+-Programm teilnehmen. Je nach Aufenthaltsstatus muss möglicherweise ein Visum für das Gastland beantragt werden.
  • Gießener Studierende am FB 01 gehen in der Regel nach dem 4. bis 6. Studiensemester ins Ausland, wenn sie ihr Zwischenzeugnis erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bewerbung kann bereits im 3. Semester auch ohne bestandene Zwischenprüfung erfolgen. Das Zwischenzeugnis kann bis jeweils Ende April nachgereicht werden.
  • Das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar. Verschiedene im Ausland erbrachte Leistungen können an der JLU anerkannt werden. Weiter Infos siehe FAQ.
  • Die ERASMUS-Förderung steht für einzügige Studiengänge (Staatsexamen) für maximal 24 Monate zur freien Verfügung. Diese Monate können frei nach Praktikum und Studium aufgeteilt werden. Eine wiederholte Förderung ist möglich! Insgesamt können Sie inklusive Promotion für 36 Monate im ERASMUS-Programm ins Ausland gehen!

  • Hinweis: Studierende, die das Studium im Sommersemester begonnen haben, können durch ein Auslandssemester (und das damit verbundene Urlaubssemester an der JLU) die Möglichkeit erhalten, den Freischuss zu schreiben.

👉 Sprachliche Voraussetzungen

Die sprachlichen Voraussetzungen richten sich nach den Vorgaben der Partneruniversitäten. Informieren Sie sich hier über den verpflichtenden Online-Sprachtest (Online Linguistic Support).
Das Zfbk bietet jedes Semester Sprachkurse für Outgoings als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt an.
Auf der Seite des ZfbK finden Sie nähere Informationen zum Kursangebot. 

👉 Bewerbung

Bitte senden Sie die Bewerbung mit folgenden Unterlagen in EINEM zusammengefügten PDF an erasmus@recht.uni-giessen.de:

  • Motivationsschreiben mit Angabe der 3 Wunschuniversitäten mit Rangfolge. Wir versuchen beim Auswahlverfahren die Rangfolge der Wünsche zu berücksichtigen.
  • Bitte den genauen Zeitraum des Auslandsaufenthaltes angeben (Wintersemester, Sommersemester oder beides) 
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • (Vorläufiges) Zwischenprüfungszeugnis (kann man sich im Prüfungsamt ausstellen lassen oder Auszug aus Flexnow) und zusätzliche Scheine
  • Abiturzeugnis (nicht beglaubigte Kopie reicht aus)
  • Bitte unbedingt vollständige JLU E-Mail Adresse angeben

Optional:

  • Sprachnachweise
  • Bescheinigungen/Zertifikate/Urkunden zu außeruniversitären Tätigkeiten

👉 ERASMUS+ Partneruniversitäten des FB 01

Die ERASMUS-Teilnehmerländer sind die 28 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze bezieht sich auf das ganze Akademische Jahr. Bitte beachten Sie die Informationen zur 👉 Partnerschaft mit der Schweiz.

 

Land Stadt Universität Plätze
Estland Tartu Tartu Ülikool 2
Finnland Rovaniemi University of Lapland 4
Frankreich Brest Université de Bretagne Occidentale 4
Frankreich Chambéry Université Savoie Mont Blanc 2
Frankreich Lille Université Catholique de Lille 2
Frankreich Montpellier

Université Montpellier

Wichtig: Sprachniveau von mind. B2 Französisch muss spätestens

bei der Bewerbung an der Partneruniversitär nachgewiesen werden per offiziellem Zertifikat (DELF, TCF ...)!

Es werden ausschließlich französische Veranstaltungen angeboten!

3
Frankreich Limoges

Université de Limoges

2
Griechenland Athen Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon / University of Athens 2
Italien Catania Università degli Studi di Catania

2

Italien Genua Università degli Studi di Genova 2
Italien Neapel Universita degli Studi di Napoli Federico II 2
Italien Parma Università degli Studi di Parma 2
Litauen Vilnius Mykolo Romerio Universitetas 2
Mazedonien Stip Goce Delcev University 2
Norwegen Bergen University of Bergen 3
Norwegen Tromsø University of Tromsø

4 (Master-Level)

1 (PhD-Level)

Master: 180 CP müssen erreicht

worden sein (siehe unten unter

wichtige Dokumente "ECTS

Veranstaltungen GI")

Österreich Wien Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien 2
Polen Danzig Uniwersytet Gdanski 2
Polen Lodz University of Lódz 2
Polen Sosnowiec Institute of Legal Sciences an der Wyższa Szkoła Humanitas (Akademia Humanitas) 2
Portugal Lissabon Universidade de Lisboa 2
Rumänien Cluj-Napoca Universitatea Sapientia din Cluj-Napoca 2
Schweden Karlstad

Karlstad University

Im Wintersemester werden aktuell keine juristischen Veranstaltungen angeboten, daher eignet sich nur das Sommersemester für die

Anerkennung von Leistungen!

2
Spanien Cádiz

Universidad de Cádiz

Spanischnachweis B1

2
Spanien Madrid

Universidad Pontificia Comillas

2

Spanien Valencia

Universitat de València 

Englischsprachige Kurse sind begrenzt und schnell ausgebucht; ggf. Teilnahme an spanischsprachigem Kurs nötig.

3
Tschechien Pilsen Zapadoceska Univerzita v Plzni 2
Türkei Istanbul Istanbul University 3
Türkei Istanbul Istanbul Kültür Üniversitesi 3
Türkei Izmir

Dokuz Eylül Üniversitesi

Englischnachweis B1, um englischsprachige Kurse zu belegen.

4
Türkei Izmir Yasar University 2
Ungarn Budapest Pázmány Péter Catholic University 2
Ungarn Miskolc University of Miskolc 2
Schweiz Bern

Universität Bern

Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen zur Partnerschaft mit der Schweiz.

2

 

👉 Partnerschaft mit der Schweiz

Vor dem Hintergrund des Schweizer Volksentscheids zur Begrenzung der Zuwanderung und der daraus folgenden Aussetzung der Schweizer Beteiligungsmöglichkeit an ERASMUS+ Programm sehen sich die Schweizer Hochschulen vor einer Gefährdung ihrer europäischen Kooperationen in Forschung und Lehre. Sie haben sich entschieden, bestehende Erasmus-Verträge zur Überbrückung des Engpasses in Eigeninitiative aufrechtzuerhalten und die dadurch entstehenden Kosten zunächst selbst zu tragen. Das bedeutet für alle Studierenden, die sich über ERASMUS für die Schweiz beworben haben, dass die Mobilitäten auf Grundlage unserer bestehenden Verträge stattfinden können; die Studierenden werden wie Austauschstudierende behandelt, müssen sich aber separat in der Schweiz um ein Stipendium bewerben.

Die Schweiz wird voraussichtlich erst ab der neuen Erasmus+ Programmperiode (2028-2034) Erasmus+ Partnerland bei uns sein. Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2026/27 gilt demnach noch, dass die Studierenden über das Swiss European Mobility Programme (SEMP) gefördert werden und nicht über Erasmus+ Programm. 

Hier finden Sie die relevanten Hinweise zur Stipendienbeantragung für die Schweiz.

👉 Förderungen / Reisekosten der Studierendenmobilität

Die monatliche Rate des Mobilitätszuschusses wird auf Basis von Ländergruppen berechnet. 
Außerdem besteht die Möglichkeit sogenannte Top Ups für den Mobilitätszuschuss zu beantragen (z.B. bei klimafreundlichem Reisen, als Erstakademiker). Weitere Informationen finden Sie auf der Website des akademischen Auslandsamts.

👉 Anrechnungsmöglichkeiten

Es müssen insgesamt 30 ECTS pro Auslandssemester erbracht werden.

Folgende Leistungen können als CP (Credit Points) angerechnet werden (siehe *):

  • Ein großer Schein bzw. eine große Übung - Anrechnung 6 CP*: Im Ausland müssen zwei Kurse bestanden werden, die zum jeweiligen Rechtsgebiet des anzurechnenden Scheins gehören. Dabei muss mindestens eine schriftliche Leistung (Klausur, Hausarbeit…) erbracht werden. Beachte: Auch bei zwei Auslandssemestern kann maximal eine große Übung angerechnet werden.
  • Seminarschein im Schwerpunkt - Anrechnung 6 CP* (nur möglich, wenn man zur Zeit des Auslandssemesters schon im Schwerpunkt an der JLU angemeldet ist): Es müssen zwei fachlich passende Kurse bestanden werden, die zum jeweiligen Schwerpunktbereich gehören. Dabei müssen eine schriftliche Arbeit in Form eines Essays und eine mündliche Leistung erbracht werden. Prof. Marauhn empfiehlt dringend an einem Seminar an der JLU teilzunehmen, insb. in Hinblick auf die Schwerpunktbereichshausarbeit/-prüfung.
  • Fremdsprachenschein - Anrechnung 5 CP*: Erforderlich ist der Nachweis, dass erfolgreich Leistungen in einem Jurakurs in einer anderen Sprache erbracht wurden (NICHT allein die Tatsache, dass ein Auslandssemester gemacht wird).
  • Grundlagenschein - Anrechnung 4 CP*: Der bestandene Kurs muss vergleichbar mit den Kursen an der JLU sein, für die ein Grundlagenschein ausgestellt wird.
  • Schlüsselqualifikation: Die bestandenen Kurse müssen vergleichbar mit den Kursen an der JLU sein, für die eine Schlüsselqualifikation ausgestellt wird. Die Möglichkeit einer Anerkennung muss in diesem Fall direkt beim JPA angefragt werden.

Die Anrechnung von Leistungen muss im Vorfeld mit dem Erasmus-Team der Professur Marauhn abgestimmt werden.

* Bitte diese CP-Anzahl im DiLA (Digital Learning Agreement) unter Heimat "Senden" angeben.

Voraussetzung für die Anrechnung:
Nachweis der bestandenen Kurse (Transcript of Records, Nachweis über die erbrachte schriftliche bzw. mündliche Leistung).
Bitte alle Unterlagen senden an 📧 erasmus@recht.uni-giessen.de 

 

 

Kontakt / Sprechstunde nach Vereinbarung

 

Teresa Auth

                     Licher Straße 76
                     Erdgeschoss
                     35394 Gießen

                     📧  erasmus@recht.uni-giessen.de

 

Antje Haas

                     Licher Straße 76
                     Erdgeschoss
                     35394 Gießen

                     ☎️  0641 / 99 211 58
                     📧  sekretariat.marauhn@recht.uni-giessen.de