Getrenntsammlung an der JLU
Informationen über die getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen, Altpapier, Bioabfällen und Restmüll
An der Justus-Liebig-Universität Gießen wurden in den letzten Jahren über 450 Abfallstationen zur getrennten Abfallsammlung aufgestellt. Diese Abfallstationen dienen der Einführung einer getrennten Abfallsammlung gemäß den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen und sind ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit an der JLU.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert unter anderem im Zusammenhang mit der für uns geltenden Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) die getrennte Erfassung aller an der JLU anfallenden Abfälle, insbesondere von Papier, Glas, Kunststoffen, Metallen und biologisch abbaubaren Abfällen. Um diese rechtlichen Regelungen umzusetzen wurde ein neues Abfallkonzept an der JLU erarbeitet, wonach nun in allen Liegenschaften neben dem Restmüll und Altpapier auch Verpackungsabfälle des Dualen Systems Deutschland (sogenannter „Grüner Punkt“ oder auch „gelber Sack“ Müll) und in den Teeküchen auch kompostierbare Abfälle gesammelt werden. Die Grundsätze der Abfalltrennung gleichen dabei der Abfalltrennung wie sie jeder von uns in der Regel von Zuhause gewohnt ist und praktiziert.
Mit der Abfalltrennung ist auch die Umsetzung der Reinigungsrichtlinie (ReinR) des Landes Hessen verbunden, wonach in den Büroräumen grundsätzlich nur noch Papierabfälle durch den Reinigungsdienst entsorgt werden dürfen. Alle anderen Abfallfraktionen sind an geeigneten Orten getrennt zu entsorgen. Daher werden seit der Aufstellung der Abfalltrennstationen 2016 in den Büroräumen keine Restmülleimer mehr durch den Reinigungsdienst der JLU geleert oder bereitgestellt. Auch Papiermülleimer, in denen sich andere Abfallfraktionen außer Altpapier befinden (mit Ausnahme vom Heftklammern am Papier oder Reste vom Bleistift anspitzen), werden durch den Reinigungsdienst nicht mehr geleert. Auch benutzte Taschentücher sind kein Altpapier und gehören in den Restmüll. Damit die Wege zum Entsorgen Ihrer Abfälle nicht unnötig lang sind, wurden die Abfalltrennstationen möglichst an zentralen Punkten im Gebäude (z.B. Flure oder Teeküchen) aufgestellt.
Da es sich bei den Abfallbehältern um geschlossene Systeme handelt, die regelmäßig durch den Reinigungsdienst geleert werden, wird es durch die Behälter zu keinen Geruchsbelästigungen kommen. Natürlich ist uns bewusst, dass sich die Abfalltrennstationen nicht immer harmonisch in das ästhetische Erscheinungsbild Ihrer Räumlichkeiten (Flure) einfügen und keiner gerne Abfallbehälter direkt neben seiner Tür stehen hat. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Abfalltrennsysteme aus brandschutztechnischen Gründen nicht an jeder Stelle des Gebäudes aufgestellt werden können. So dürfen diese Systeme beispielsweise nicht in Treppenhäusern oder sehr engen Flurabschnitten aufgestellt werden.