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Zwischenprüfung - wichtige Informationen

zur Wahrnehmung von Erstversuchen, Einreichung von Attesten, pandemiebedingter Fristverlängerung

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie folgende Informationen zur Zwischenprüfung: 

  • Zur Wahrnehmung von Erstversuchen:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zp-erstvers-nur-im-reg-termin

  • Zur Einreichung von Attesten:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zp-verhalten-im-krankheitsfall

  • Zur pandemiebedingten Fristverlängerung:

Gemäß § 6 "Corona-Satzung" verlängert sich die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung für alle Studierenden, die in einem der Semester von Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2022/23 im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert waren, um ein Semester und für diejenigen, die in mehr als einem der vorgenannten Semester immatrikuliert waren, um zwei Semester. Die "Corona-Satzung" finden Sie über folgenden Link:

https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/pdf/7_34/7_34_c_aufhebung

Eine weitere Fristverlängerung um zwei Semester erhält, wer im genannten Zeitraum im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert war und "Corona-Freiversuche" in FlexNow eingetragen bekommen hat:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zwischenpruefung-weitere-fristverlaengerung

Wenn Sie an einer oder mehreren Klausuren dieses Semesters zum regulären Termin teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 01.02.2024 um 12.00 Uhr in FlexNow an.

Bei Fragen zur Zwischenprüfung oder Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weitzel, bevorzugt per E-Mail (an: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).

Schon jetzt viel Erfolg für Ihre Klausuren und

beste Grüße
Volker Stiebig