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14. Wann kann eine Körperspende nach dem Versterben nicht angeonmmen werden?

Prinzipiell können Körperspender nicht angenommen werden

  • Bei Vorliegen einer hochinfektiösen, meldepflichtigen Erkrankung (wie z. B. Tuberkulose, HIV-Infektion, Virushepatitis, COVID19 etc.) oder Infektionen mit anderen, ähnlich schweren übertragbaren Krankheiten.
  • Bei Vorliegen erheblicher anatomischer Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen (z.B. Amputation von Gliedmaßen).
  • frische Operation mit nichtverheilter großer Wundfläche (z.B. nach Hüftgelenksersatz), massive innere Blutungen, z.B. infolge eines rupturierten Aortenaneurysmas.
  • Entnahme von Organen für eine Organtransplantation (Ausnahme: Hornhaut des Auges, sofern diese in einem Zeitraum von 24 h nach dem Versterben erfolgt).
  • Freitod und ungeklärte Todesursache, die eine Beschlagnahmung des Leichnams bis zur Klärung der Todesursache zur Folge hat.
  • Eine in der Gerichtsmedizin oder der Pathologie vorgenommene Leichenöffnung.
  • Ein zu hohes Körpergewicht und Adipositas (über 100 kg bzw. einem BMI ≥ 30).
  • Verspätete Meldung des Todes (> 24 h nach Eintreten des Todes) und Anzeichen von Fäulnis
  • Wenn der Tod an einem Ort eintritt, der außerhalb des Einzugsbereichs des Instituts für Anatomie und Zellbiologie liegt bzw. nicht an dem Ort eingetreten ist, wo der Körperspender bei Registrierung wohnhaft war.

Um beurteilen zu können, ob wir Ihren Körper nach dem Versterben annehmen können, ist eine Einsicht in den vertraulichen Teil des Leichenschauscheins erforderlich, in der die Ursache des Versterbens und ggf. bekannte Vorerkrankungen dokumentiert sind. Wir bitten Sie daher, uns durch Ihre Unterschrift die Einsichtnahme in den vertraulichen Teil des Leichenschauscheines zu gewähren. Dies gilt für die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts, die die Überführung vornehmen werden, sowie für die Beschäftigten des Instituts für Anatomie und Zellbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen, die mit der Präparation Ihres Körpers betraut werden. Weiterhin bitten wir Sie, dass diese Informationen anonymisiert für Unterrichtszwecke eingesetzt werden dürfen, sodass den Studierenden ermöglicht wird, veränderte anatomische Verhältnisse in Beziehung zu etwaigen Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen zu bringen.