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4. Wer kann seinen Körper zur Verfügung stellen?

Ein Körperspender muss schon zu Lebzeiten seinen Körper dem Institut für Anatomie und Zellbiologie vermacht haben. Dies setzt die uneingeschränkte Einwilligungsfähigkeit des Spenders voraus. Eine Registrierung als Körperspender ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Eine obere Altersgrenze für die Körperspende gibt es nicht, da sich der prinzipielle Bau des Körpers auch im fortgeschrittenen Alter nicht ändert. Der Körperspender muss seinen Wohnsitz im Einzugsbereich (20 km Umkreis) der Justus-Liebig-Universität haben.