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16. Welche Formalitäten sind nach dem Tode zu erledigen?

Allgemein: Nach dem Versterben sind zahlreiche Formalitäten zu erledigen, z.B. muss eine Sterbeurkunde bei dem Standesamt Ihres Sterbeorts beantragt werden. Diese wird z.B. für die Abmeldung von der Krankenkasse, der gesetzliche Rentenversicherung, Bank, Finanzamt, Auszahlung aus einer Lebensversicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht benötigt, sowie für die Kündigung von Hausrat- und Autoversicherung, Handy- und Stromvertrag, Mitgliedschaften in Vereinen und bestehender Abonnements. Antragsberechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Zusätzlich kann eine Haushaltsauflösung notwendig sein. Bitte besprechen Sie mit den Personen Ihres Vertrauens, wer sich um Ihren Nachlass kümmert oder lassen Sie sich von einem Bestatter beraten, welche Aufgaben im Rahmen eines Vorsorgevertrags ggf. übernommen werden können.

Die Körperspende betreffend: Um zur gegebenen Zeit die Einäscherung und Bestattung vornehmen zu können, benötigen wir eine Sterbeurkunde. Bitte besprechen Sie mit dem in „Anlage 1“ benannten Hauptansprechpartner, dass dieser uns ein Exemplar der Sterbeurkunde zusendet. Alternativ kann diese Aufgabe im Rahmen eines Vorsorgevertrags durch einen Bestatter Ihrer Wahl übernommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können wir für den Zweck der Bestattung eine Sterbeurkunde beantragen. Dazu helfen uns Ihre Angaben im „Fragebogen“, den wir Ihnen mit den anderen Vordrucken zusenden. Bitte beachten Sie, dass keine Formalitäten seitens der Anatomie übernommen werden können, die nicht unmittelbar mit der Bestattung in Zusammenhang stehen.