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6. Wie melde ich mich zur Körperspende an?

Für die Registrierung als Körperspender benötigen wir eine von Ihnen persönlich unterschriebene Letztwillige Verfügung. Einen Vordruck senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu (0641-9947012 oder christina.nassenstein@anatomie.med.uni-giessen.de). Füllen Sie die entsprechenden Stellen dieses Vordrucks bitte handschriftlich aus und versehen Sie diese Verfügung dann mit Ihrer Unterschrift und dem Datum. Durch zwei weitere Zeugenunterschriften, wovon eine von Ihrem Hausarzt oder einem behandelnden Facharzt sein muss, lassen Sie bitte Ihren freien und unbeeinflussten Entschluss bescheinigen.

Neben dem Vordruck für die Letztwillige Verfügung erhalten sie eine „Anlage 1 zur Letztwilligen Verfügung“. Hier soll die Adresse einer Person eingetragen werden, die für uns Hauptansprechpartner ist. Diese Person sollte durch ihren Verwandtschaftsgrad oder eine erteilte Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, berechtigt sein, nach Ihrem Versterben die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Außerdem können Sie weitere Personen mit Kontaktadressen benennen, die wir in Ihrem Namen zur Trauerfeier und Beisetzung einladen sollen. Sollten die benannten Personen ihre Adresse ändern, bitten wir Sie, uns die neue Anschrift mitzuteilen, damit wir stets die aktuellen Kontaktdaten in unseren Unterlagen haben. Ferner erhalten Sie das Formblatt „Informationen zum Datenschutz“ und bitten Sie, uns Ihr Einverständnis zur zweckgebundenen Verarbeitung Ihrer Daten zu geben. Für Vorlesungen, Fortbildungen und Forschungszwecken ist es in einzelnen Fällen notwendig, Bildmaterial anzufertigen. In dem Vordruck „Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial“ werden Ihnen Einzelheiten zur Anfertigung dieses Bildmaterials und der Speicherung dieser Daten erklärt. Wir bitten Sie, die für Sie infrage kommende Option anzukreuzen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie den „Erhebungsbogen zur Krankengeschichte“ und den beigefügten „Fragebogen“ ausfüllen würden. Diese Angaben sind freiwillig. Der „Fragebogen“ ist insbesondere dann für uns von Bedeutung, wenn Sie keine Angehörigen haben, die die Beurkundung übernehmen können. Durch Ihre Angaben erleichtern Sie dem Standesamt die Beurkundung zu Bestattungszwecken. Wenn Sie aufgrund der Entfernung Ihres Wohnortes die Überführungskosten selber tragen müssen, senden wir Ihnen einen Vordruck „Rückzahlung der Überführungskosten“ für den Fall des Nichtzustandekommens der Körperspende mit. Bitte füllen Sie diesen Bogen aus und unterschreiben ihn.

Senden Sie bitte die ausgefüllte Letztwillige Verfügung und die weiteren ausgefüllten Vordrucke an

Frau Dr. Christina Nassenstein, PhD
Justus-Liebig-Universität Gießen
Institut für Anatomie und Zellbiologie
Aulweg 123, 35392 Gießen

Sie erhalten dann von uns zwei beglaubigte Kopien und einen Spenderausweis, den Sie stets bei sich führen sollten, am besten in der Brief- oder Handtasche. Eine Kopie Ihrer Verfügung sollten Sie zu Ihren Personalpapieren geben, die zweite Kopie übergeben Sie z.B. Ihrem behandelnden Arzt oder dem von Ihnen benannten Hauptansprechpartner, den Sie in der „Anlage 1“ benannt haben. Setzen Sie bitte auch Ihre Angehörigen sowie eventuell die Sie betreuenden Pflegepersonen von Ihrer Absicht in Kenntnis.