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9. Welche Kosten fallen an?

Bei einer Übernahme des Leichnams in das Institut für Anatomie, übernehmen wir folgende Kosten:

  • Überführung des Leichnams vom Sterbeort in das Institut für Körperspender innerhalb des Einzugsgebietes des Instituts für Anatomie; Einäscherung; Kosten für die Urne, die Urnengrabstelle und die Beisetzung auf dem Urnenfeld des Neuen Friedhofs in Gießen. Bei Überführungen in private Grabstätten kommen wir für die Kosten der Überführung bis zu Ihrem Wunschfriedhof innerhalb Deutschlands auf.

Folgende Kosten werden nicht vom Institut für Anatomie übernommen:

  • Amtliche Gebühren (z.B. für die Leichenschau und das Ausstellen der Sterbeurkunde); Überführungen für Körperspender, die außerhalb des Einzugsgebietes versterben in das Institut für Anatomie und Zellbiologie; Überführungen, die von einem anderen als dem mit uns zusammenarbeitenden Bestatter vorgenommen werden; vorübergehende Aufbewahrung oder Kühlung des Leichnams an Wochenenden oder an Feiertagen vor der Überführung in unser Institut; die Kosten für die Anschaffung und Nutzung einer eigenen Grabstätte, sowie deren Grabpflege; Kosten für die private Beisetzung in der eigenen Grabstätte.

Wir behalten uns vor, die finanziellen Regelungen - abhängig von der Entwicklung der Bestattungskosten - zu ändern. Wir werden Sie natürlich von eventuellen Änderungen in Kenntnis setzen.